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Holocaust-Leugner |
22.12.2006 |
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Irving will Österreich vor Gericht bringen
Nach seiner Abschiebung will der britische Holocaust-Leugner David Irving Österreich vor den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zitieren. Zudem verlangte er einen Boykott österreichischer Historiker.
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Irving bekam ein Aufenthaltsverbot füt Österreich. |
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Starke Aussagen
Irving kann es nicht lassen - kaum hatte er Österreich verlassen, forderte er einen Boykott aller deutschen und österreichischen Historiker, so lange in diesen Ländern der Holocaust nicht geleugnet werden dürfe. Noch länger Reue für seine Ansichten zum Holocaust zu zeigen, sei nicht notwendig, so Irving bei seiner Ankunft in Großbritannien.
"Not nice" - "nicht schön", sagte Irving weiters über seinen Gefängnisaufenthalt in Österreich. Er will Österreich nun vor den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zitieren. "Wir rüsten uns in Österreich für einen neuen juristischen Kampf, einmal um den Abschiebungsbefehl rückgängig zu machen, und zum anderen, um Österreich vor ein UN-Gericht für Menschenrechte zu zitieren".
Am Mittwoch war Irving in Wien aus der Strafhaft entlassen und unmittelbar danach in Schubhaft genommen worden. Gegen den Briten besteht jetzt ein unbefristetes Aufenthaltsverbot in Österreich.
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Irving bedankte sich bei Richter. |
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Strafrahmen reduziert
"Euer Ehren, danke schön" - mit diesen Worten hatte sich Irving am Mittwoch hocherfreut über die Reduktion der Strafe geäußert. Der Richter gab der Berufung des 68-Jährigen teilweise statt und wandelte zwei Drittel der dreijährigen Freiheitsstrafe in eine bedingte Haftstrafe um.
Irving konnte Österreich somit verlassen, da er bereits fast 14 Monate Haft verbüßt hat.
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"Idol" der rechten Szene
Irvings Verteidiger hatte im jetzigen Verfahren vor allem die lange Zeitspanne von 17 Jahren zwischen der Tat und dem Prozess kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft sprach hingegen davon, dass Irving in der rechten Szene so etwas wie ein "Idol" sei. Täglich bekomme er Fanpost in seine Haftzelle zugestellt.
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Vermutlich wird keine Anklage erhoben. |
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Tatverdacht nicht ausreichend
Die Staatsanwaltschaft Wien verzichtete unterdessen auf einen neuerlichen Haftantrag. Zwar ist gegen Irving ein zweites Verfahren wegen möglicher nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz anhängig.
"Der Tatverdacht reicht in diesem Fall aber nicht für eine neuerliche U-Haft aus. Damit ist Irving frei", so Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien.
Die Anklagebehörde wird das offene Verfahren gegen Irving in dessen Abwesenheit fortführen. Justizinsider gehen davon aus, dass keine Anklage erhoben wird.
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Seit 11. November 2005 in Haft
Irving befand sich seit 11. November 2005 in Wien im Gefängnis. Er war für einen Vortrag nach Österreich eingereist und auf Grund eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 festgenommen worden.
Der Nichtigkeitsbeschwerde Irvings gegen das Urteil vom 20. Februar 2006 wurde zuletzt nicht stattgegeben.
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Ein Interview wollte Irving trotz Enthaftung nicht geben. Sein Anwalt ließ ausrichten, dass er das erst in England machen werde.
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Hintergrund
Der 68-Jährige hatte Anfang März 2006 einem "Presse"- und einem APA-Redakteur im Halbgesperre des Landesgerichtlichen Gefangenenhauses unter anderem versichert, Hitler sei "nicht zielbewusst gegen die Juden vorgegangen". Vielmehr gebe es "keinen Beweis für eine organisierte Massenvernichtung".
Senatspräsident Maurer qualifizierte diese Aussagen als "Reaktion unter dem Eindruck eines Schocks nach einer Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe". Es handle sich dabei bloß um eine "Urteilsschelte".
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Entsetzen im Wiesenthal-Center in Jerusalem. |
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IKG bedauert Entscheidung
Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) sprach im Zuge der Strafaussetzung für Irving von einem "Fehlurteil". Weder würde es sich um einen "lang zurückliegenden Tatzeitraum" noch um um einen "bisher untadeligen Wandel des Angeklagten" handeln. Vielmehr sei Irving eine bereits häufig aufgefallene "Ikone der Neonaziszene".
Entsetzen löste das Urteil im Wiesenthal-Center in Jerusalem aus. Direktor Efraim Zuroff sprach von einer "schrecklichen Entscheidung zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt". Irving sei "im ideologischen Sinn wahrscheinlich der gefährlichste Holocaust-Leugner der Gegenwart", so Zuroff.
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FPÖ zurückhaltend
Keinen Kommentar wollte der FPÖ-Abgeordnete Ewald Stadler am Mittwoch am Rande des Eurofighter-Ausschusses abgeben. Der Prozess "tangiere ihn überhaupt nicht", so Stadler.
Die Verurteilung Irvings wurde zumindest seitens der FPÖ sehr wohl kritisiert. So meinte FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache über das damals noch nicht rechtskräftige Urteil Irvings zu drei Jahren unbedingte Haft, dass es "natürlich kritisch betrachtet" werden müsse, da Verbrecher, die Kinder missbrauchen, "oft wesentlich geringere Strafen erhielten".
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Existenz von Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Adolf Hitler bezweifelt. |
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Gegen NS-Verbotsgesetz verstoßen
Im Februar war der Brite verurteilt worden, bei zwei Vorträgen in Wien und in Leoben gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben.
Irving hatte unter anderem die Existenz von Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Adolf Hitler in Abrede gestellt. Die November-Pogrome der "Reichskristallnacht" schrieb Irving als SA-Männer verkleideten "Unbekannten" zu.
In seinem Prozess gab sich der 68-Jährige als nach außen hin geläuterter, um Faktentreue bemühter Historiker, der grundsätzlich nicht mehr an den Gaskammern und der Massenvernichtung der Juden während der NS-Zeit zweifle, sich aber an "Einzelheiten" stoße.
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wien.ORF.at
Die Causa Irving beschäftigt die Wiener Gerichte schon lange Ein Überblick.
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