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MO | 13.02.2012
Gericht (Bild: ORF)
Nicht rechtskräftig
Vier Monate Haft für erzwungenen Kuss
Monatelang belästigte ein 38-jähriger Wiener eine Nachbarin mit Liebesbriefen und Plastikblumen. Dann versuchte er die 23-Jährige zu küssen. Dafür wurde er nun zu vier Monaten unbedingt verurteilt.
"Küsschen, dein heimlicher Verehrer"
Seit April 2005 war die in einer Floridsdorfer Gemeindebauanlage wohnhafte Frau den vorerst eher unbeholfenen Annäherungsversuchen eines zunächst Unbekannten ausgesetzt.

Es begann mit Zetteln, die sie immer wieder hinter den Scheibenwischern ihres Pkw entdeckte. "Ich seh dich gern", "Ich find dich sehr hübsch" oder "Ich hab dich lieb" war darauf zu lesen. Unterzeichnet waren die Botschaften meistens mit "Küsschen, dein heimlicher Verehrer".
Versuchte, ihm aus dem Weg zu gehen
Schließlich fiel der Frau ein Mann auf, der sie immer ganz besonders freundlich anlächelte, wenn er seinen Hund Gassi führte und ihr dabei über den Weg lief. Sie versuchte, ihm aus dem Weg zu gehen. "Dich sieht man gar nicht mehr", bedauerte er daraufhin schriftlich. Und als es schneite, kritzelte er ein "Hab dich lieb!" in den Schnee, der die Windschutzscheibe ihres Autos bedeckte.
Den Kuss konnte die Verfolgte abwehren. Sie erstattete Anzeige.
Kleine Geschenke vor der Wohnungstür
Weil auch kleine Präsente, die er in Verbindung mit der Aufforderung, ihn doch anzurufen, an ihrer Wohnungstür hinterließ, nichts nützten, riss der Mann eines Abends die 23-Jährige an sich, als er wieder mit seinem Hund unterwegs war.

Der Versuch, der ihr einen Kuss auf die Lippen zu drücken, scheiterte, die Frau drückte den zudringlichen Mann weg und erstattete Anzeige.
Wegen versuchter Nötigung verurteilt.
Leugnete, der Frau nachgestellt zu haben
Die Polizei brachte zu Tage, dass der 38-Jährige bereits zwei Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden war. Der Mann leugnete beharrlich, der Frau nachgestellt zu haben. In Bezug auf den beabsichtigten Kuss sprach er von einer Verwechslung.

Der Richter glaubte ihm nicht. Zu glaubwürdig sei die Aussage der jungen Frau gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Im Hinblick auf das getrübte Vorleben sowie die leugnende Verantwortung komme nur eine unbedingte Freiheitsstrafe in Frage, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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