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MO | 13.02.2012
Tabletteneinnahme (Bild: ORF)
Schweigepflicht
Wiener Ärztekammer kritisiert Drogengesetz
Laut neuem Drogensubstitutionsgesetz müssen Suchtkranke zustimmen, dass der Arzt persönliche Daten weitergeben darf. Nur dann bekommen sie Ersatzdrogen. Datenschützer und auch die Wiener Ärztekammer sind verärgert.
Drogensüchtige haben kein Recht auf ärztliche Schweigepflicht.
Soll Dealen mit den Ersatzdrogen verhindern
Der gläserne Drogensüchtige, der kein Recht auf ärztliche Schweigepflicht hat: Die Befürworter der neuen Verordnung versprechen sich davon, dass es dann keinen Missbrauch mit den Drogenersatz-Medikamenten gibt.

Für die Gegner ist dieses Argument blanker Unsinn. Rolf Jens von der Wiener Ärztekammer meinte dazu: "Wieso sind dann die streng überwachten Gefängnisse die größten Drogenumschlagplätze?"
Ärztekammer: Zu viel Druck für Suchtkranke
Überwachung der Drogensüchtigen bringe, so Jens, nicht nur nichts, sondern schade sogar:
"Jeder Drogenabhänge steht unter einem enormen Druck. Wenn wir ihm zusätzlich Druck auferlegen, dann führt es dorthin, dass der Patient sagt, wozu denn das Ganze. Und damit habe ich dann ein paar Patienten weniger."

Die Suchtkranken würden sich möglicherweise auch gar nicht mehr trauen, am Drogenersatz-Programm teilzunehmen. Die Wiener Ärztekammer wünscht sich deshalb eine Reparatur des Gesetzes.
Arzt will zum Verfassungsgerichtshof gehen
Die neue Drogenverordnung ist auch nach Ansicht von Datenschützern verfassungswidrig.

Ein Wiener Allgemeinmediziner will nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Mehrere Ärzte, Patienten und Angehörige wollen sich anschließen.
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