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DI | 14.02.2012
Der angeschossene Bub im Spital
Schuss auf Buben
Jugendanwalt prangert Kinderfeindlichkeit an
Zu dem Schuss auf einen achtjährigen Buben in Favoriten hat nun der Wiener Jugendanwalt, Anton Schmid, Stellung genommen. Täglich würden Kinder beschimpft, dabei sei ihr Spiel enorm wichtig für ein gesundes Aufwachsen.
Der achtjährige Bub wurde am Spielplatz angeschossen.
"Kinder werden täglich beschimpft"
Dass Kinder angeschossen werden, sei zwar nicht der Alltag, doch laut Jugendanwalt Anton Schmid werden jeden Tag Kinder und Jugendliche in den Wohnhausanlagen wegen ihres Spieles - oder weil sie über den Rasen gelaufen sind -beschimpft. "Ihre Eltern werden als Erziehungsversager abgestempelt", so Schmid.

Die Situation von Jugendlichen habe sich schleichend verschlechtert: "Ruhe und Disziplin werden eingefordert, obwohl alle Welt weiß, dass das Spiel der Kinder für deren gesundes Aufwachsen so wichtig ist."

Weiter analysierte der Jugendanwalt: "Da kommt eine Teufelsspirale in Gang. Die Erwachsenen schimpfen, die Kinder lassen sich das ab einem gewissen Punkt nicht mehr gefallen und werden frech und aggressiv".
Ballspiel in vielen Anlagen verboten
"Als Jugendanwalt habe ich bei sehr vielen Mieterversammlungen teilgenommen, die als wichtigsten Tagesordnungspunkt den Lärm der spielenden Kinder hatten. Fazit: Selbst Eltern, deren Kinder bereits erwachsen sind und die früher auch gelärmt haben, sind gegenüber der heutigen Kindergeneration unerbittlich", kritisiert Schmid.

Härteste Maßnahmen seien die Folge, Hausordnungen von Wohnhausgenossenschaften verbieten das Spielen mit Bällen und das Betreten von Grünflächen.
Jugendanwalt spricht von psychischer Gewalt.
Rechtzeitiges Umdenken gefordert
Der Jugendanwalt fordert ein Umdenken: "Denn noch haben wir keine Zustände wie in Paris oder London, wo Gewalt und Jugendkriminalität als Antwort der Jugend bereits den Alltag bestimmt und sie sich in Alkohol und Drogen flüchten."

Es gelte, jene Menschen zum Schweigen zu bringen, deren Hauptanliegen es scheint, Kinder und Jugendliche durch psychische und physische Gewalt zu brechen. Dies gilt besonders im Bereich des Kinderspiels in Wohnhausanlagen", schloss Jugendanwalt Schmid.
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