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Diplomatie |
10.08.2007 |
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Fall Alijew: Kasachstan fordert Prozess
Seitdem in Wien beschlossen worden ist, den ehemaligen kasachischen Botschafter Rakhat Alijew nicht auszuliefern, ist die Aufregung in Kasachstan groß. Kasachstans Rechtsvertreter in Wien fordern gar ein heimisches Strafverfahren.
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Droht Rakhat Alijew nun ein Strafverfahren in Österreich? |
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Verdacht der erpresserischen Entführung
Die Anwälte der Republik Kasachstan überlegen in dieser Sache den Obersten Gerichtshof mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu befassen.
In jedem Fall fordern die österreichischen Rechtsvertreter der Republik Kasachstan die Staatsanwaltschaft Wien möge nun gegen Alijev ein Verfahren wegen des Verdachts der erpresserischen Entführung einleiten.
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Die Vorwürfe
Alijew soll laut kasachischen Behörden in seiner Heimat die Entführung von zwei Personen verwickelt sein, von denen seit über einem halben Jahr jede Spur fehlt. Die Vertreter Kasachstans sprechen von einer "erdrückenden Beweislage".
Alijew, ein erfolgreicher Geschäftsmann und Ex-Schwiegersohn des kasachischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew, fühlt sich demgegenüber als Opfer einer politischen Intrige. Er hat von Anfang an sämtliche Vorwürfe als haltlos zurück gewiesen.
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Weil die Auslieferung abgelehnt wurde, soll nun Österreichs Justiz zuständig sein. |
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Anwälte: Österreich soll den Fall untersuchen
Die heimischen Anwälte der Republik Kasachstan stellten sich auf den Standpunkt, diese Vorwürfe zu untersuchen wäre im Hinblick auf die abgelehnte Auslieferung nunmehr Aufgabe der österreichischen Behörden.
"Für die strafbaren Handlungen, deren Alijev verdächtigt wird, ist die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte jedenfalls gegeben, weil die Auslieferung des Verdächtigen abgelehnt wurde", hieß es in einer Presseerklärung.
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Ernsthaftes Strafverfahren gefordert
Soyer und Moringer verlangen, das Strafverfahren müsse "mit der Ernsthaftigkeit durchgeführt werden, die den in Frage stehenden Straftaten angemessen ist". Die Angehörigen der Entführten und "sonstige Opfer" würden sich diesem vermutlich als Privatbeteiligte anschließen, gaben die Anwälte bekannt.
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Staatsanwaltschaft will das prüfen
"Wir werden das genau prüfen", meinte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, auf die Frage, ob ein solches Verfahren eingeleitet wird.
Grundsätzlich sei Österreich nicht dafür zuständig, ein möglicherweise im Ausland begangenes Verbrechen gegen einen ausländischen Staatsbürger zu führen. "Eine Ausnahme wäre, wenn er die Straftat von Österreich aus gesteuert hätte", erläuterte Jarosch.
Laut österreichischem Strafgesetzbuch sind von den heimischen Anklagebehörden in bestimmten Fällen auch Erhebungen ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts zu führen. Ob ein solcher Fall vorliegt, sei noch unklar, stellte Jarosch fest.
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Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte jedoch, gegen Alijev werde unabhängig davon schon länger ermittelt, wenn auch nicht wegen erpresserischer Entführung: Die Wiener Anklagebehörde untersucht demnach, ob sich der frühere Botschafter der Geldwäsche schuldig gemacht hat.
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wien.ORF.at; 9.8.07
Der Ex-Botschafter Kasachstans in Wien, Rachat Alijew, wird nicht an die Republik Kasachstan ausgeliefert. Das hat das Landesgericht Wien festgestellt. In der Heimat des Diplomaten zeigte man sich über die Entscheidung "perplex".
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