|
|
|
 |
 |
Prozess |
31.08.2007 |
|
|
|
|
Nach Bombendrohung vor Gericht: Vertagt
Weil er im Mai einen Polizei-Großeinsatz vor dem "Krone"-Pressehaus mit einer Bombendrohung verursachte, hat sich ein 57-Jähriger am Freitag vor Gericht verantworten müssen. Der Prozess wurde aber vertagt.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
"Wahnsinnstat" wegen familiärer Probleme
Schuld an der "Wahnsinnstat" - wie es der Richter nannte - waren familiäre Probleme. Der Pensionist wurde nicht damit fertig, dass seine 24 Jahre alte Adoptivtochter zu Hause ausgezogen war und ein eigenständiges Leben führen wollte.
Als sich die junge Frau auch noch verliebte und der 57-Jährige feststellen musste, dass diese Beziehung auf Dauer angelegt war, wurde er regelrecht rabiat: Er trat dem Freund seiner Tochter die Wohnungstüre ein, weil die beiden nicht mit ihm reden wollten.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vor der Bombendrohung trank der Mann nach eigenen Angaben viel Bier. |
|
|
|
Tochter laufend belästigt
In weiterer Folge erwirkte die Frau sogar eine einstweilige Verfügung gegen den Vater, die es diesem untersagte, sich ihr zu nähern und telefonischen Kontakt aufzunehmen.
Der 57-Jährige hielt sich nicht daran, suchte die Laborantin an ihrem Arbeitsplatz auf, und als sie nicht mit ihm sprechen wollte, schmiss er voller Zorn ihren Laptop zu Boden. Das war einen Tag, bevor der Pensionist im Pressehaus erschien.
Die dazwischen liegende Nacht habe er Bier trinkend verbracht, sagte der Mann vor Gericht: Er habe "die ewige Pflanzerei meiner undankbaren Tochter sattgehabt", die einfach nicht mehr mit ihm reden wollte.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Spezialeinheit überwältigte Mann. |
|
|
|
Koffer war leer
Am 9. Mai betrat der 57-jährige Pensionist dann am frühen Morgen das Pressehaus der
"Kronen Zeitung", wollte einen Redakteur sprechen und damit die Rückkehr seiner Adoptivtochter erzwingen. Sollte seinen Forderungen nicht nachgekommen werden, werde er eine in seinem Aktenkoffer mitgeführte Bombe zünden und das Haus in die Luft sprengen, drohte er.
Eine Spezialeinheit der Polizei gelangte zwei Stunden später über einen Nebeneingang ins Gebäude, nachdem man mit dem Mann verhandelt und auf seinen Wunsch seine Adoptivtochter an den Ort des Geschehens gebracht hatte.
Der 57-Jährige, der das Eindringen der Sicherheitskräfte nicht bemerkte, konnte überfallartig überwältigt werden. Sein Koffer war
leer.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Neues Gutachten soll Alkoholisierungsgrad klären. |
|
|
|
Auf freiem Fuß gesetzt
Um den Grad der Alkoholisierung zu klären, musste das Verfahren vertagt werden: Während diese in einer Expertise mit 2,5 Promille angegeben wird, was einer vollen Berauschung gleichkäme und bei einer Verurteilung eine Strafmilderung zur Folge hätte, wird der Pensionist in dem anderen Gutachten als zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt eingestuft.
Der 57-jährige Niederösterreicher, der seit dem Vorfall in U-Haft gesessen war, wurde bis zur nächsten Verhandlung auf freien Fuß
gesetzt. Der Richter leistete einem entsprechenden Antrag Folge, knüpfte dies aber an mehrere Bedingungen: Er nahm dem Mann das Gelöbnis ab, jedweden Kontakt zu
seiner Adoptivtochter zu vermeiden.
Darüber hinaus musste der Pensionist, den die Anklage schwere Nötigung und Sachbeschädigung vorwirft, versprechen, zukünftig keinen Alkohol mehr zu trinken und sich einer Entzugstherapie zu unterziehen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
wien.ORF.at; 9.5.07
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|