Literweise Alkohol getrunken, ohne zu zahlen. |
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Kurz nach erstem Urteil "rückfällig"
"Haben Sie alles getrunken oder was weggeschüttet?", wollte die Richterin wissen. Er schütte nie etwas weg, sagte der 33-Jährige entrüstet. Erstmals war der Beschäftigungslose am 31. August vor Gericht gestanden, weil er in einer Bar am Heumarkt sehr viel getrunken und nichts bezahlt hatte.
Sechs Monate bedingt lautete das erste Urteil. Drei Tage später entwendete der Mann aus einem Supermarkt mehrere Dosen Bier und leerte dann in einem Gastgarten binnen 20 Minuten vier Bierflaschen und zwei Jägermeister - ebenfalls ohne zu zahlen.
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