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DO | 23.02.2012
Jugendlicher vor einem Bier
Gericht
"Kampftrinker" zahlte nicht: Acht Monate Haft
Zu einer unbedingten Haft von acht Monaten ist ein "Kampftrinker" verurteilt worden. Er zahlte mehrmals die Rechnung nicht. Unter anderem trank der Mann vier Bier und zwei Jägermeister in 20 Minuten.
Literweise Alkohol getrunken, ohne zu zahlen.
Kurz nach erstem Urteil "rückfällig"
"Haben Sie alles getrunken oder was weggeschüttet?", wollte die Richterin wissen. Er schütte nie etwas weg, sagte der 33-Jährige entrüstet. Erstmals war der Beschäftigungslose am 31. August vor Gericht gestanden, weil er in einer Bar am Heumarkt sehr viel getrunken und nichts bezahlt hatte.

Sechs Monate bedingt lautete das erste Urteil. Drei Tage später entwendete der Mann aus einem Supermarkt mehrere Dosen Bier und leerte dann in einem Gastgarten binnen 20 Minuten vier Bierflaschen und zwei Jägermeister - ebenfalls ohne zu zahlen.
Wegen Betrugs verurteilt
Nun wurde der Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt. Zudem sah sich die Richterin im Hinblick auf den raschen Rückfall gezwungen, das Ersturteil zu widerrufen, so dass der Angeklagte insgesamt 14 Monate zu verbüßen hat.

Das Urteil ist rechtskräftig.
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