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Handel |
15.01.2008 |
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Ruhig Blut bei unerwünschter Post
Wer unaufgefordert eine Ware zugeschickt bekommt, etwa ein Buch oder eine DVD, und dann auch noch gemahnt wird, braucht nicht zu bezahlen. Nur unseriöse Versandfirmen agieren laut AK auf diese Art.
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Ware getrost wegschmeißen. |
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Unerwünschte Ware in der Post
Immer wieder komme es vor, dass unseriöse Versandhandels-Firmen Waren per Post liefern und kurz danach vom Inkassobüro eine Mahnung senden lassen, schildert Jutta Repl von der Wiener Arbeiterkammer (AK) ein Szenario, das in letzter Zeit häufiger vorkommt.
Betroffene bräuchten sich keine Sorgen zu machen. Laut Konsumentenschutzgesetz kann man durch das unverlangte Zusenden einer Ware nicht zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden. Man kann die Ware getrost wegwerfen.
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Auch Mahnung ignorieren. |
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Bloß "Einschüchterungsmethode"
Man dürfe sich bloß nicht durch eine Mahnung verunsichern lassen, so Repl. Das sei eine Einschüchterungsmethode unseriöser Unternehmen. Diese könne man getrost ignorieren. Repl: ""
Repl rät Betroffenen, sich dennoch mit der Arbeiterkammer in Verbindung zu setzen, um weitere Mahnungen oder gar Klagsdrohungen zu unterbinden.
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help.ORF.at
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