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MO | 13.02.2012
HPV-Impfung (Bild: AAP/Mick Tsikas)
gesundheit
HPV-Impfung: Verfahren eingestellt
Nach dem Tod einer 19-Jährigen, bei der kurz zuvor eine HPV-Imfpung vorgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt. Die Todesursuche ist weiter unklar.
Oberösterreicherin starb drei Wochen nach Impfung.
"Fremdverschulden nicht nachweisbar"
Rund drei Wochen nach einer HPV-Teilimpfung zur Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs war die oberösterreichische Studentin verstorben. Der Todesfall im Herbst hatte ab Dezember wochenlang für Diskussionen gesorgt. "Fremdverschulden war nicht nachweisbar", sagte nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch.
Keine hundertprozentige Gewissheit
Nach rund drei Monaten Zeitverzögerung hatte die Wiener Gerichtsmedizin ihren Bericht verfasst und festgestellt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Todesfall gefunden werden konnte.

Gleichzeitig sei das aber auch nicht hundertprozentig auszuschließen. Österreichische Impfexperten hatten einen möglichen Konnex von Anfang an bezweifelt.
Laut Experten keine Änderungen bei Produktinfos nötig.
Experten prüften letzte Woche
Vergangene Woche hatte sich auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) mit insgesamt zwei Meldungen über ungeklärte Todesfälle im zeitlichen Umfeld der Verabreichung einer HPV-Teilimpfung beschäftigt - einer davon in Deutschland, der andere in Österreich.

Sie kam zu den Schlüssen: "In beiden Fällen konnte die Todesursache nicht identifiziert werden. Es konnte kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tod der jungen Frauen und der Verwendung von Gardasil hergestellt werden." Demnach sei auch keine Änderung bei den Produktinfos "nötig", hieß es.
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