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SO | 12.02.2012
Angeklagte in Burka im Gerichtssaal (Bild: ORF)
Justiz
Diskussion über Burka vor Gericht
Darf eine Angeklagte in Österreich vor einem österreichischen Gericht einen Gesichtsschleier tragen? Diese Frage beschäftigt Juristen, nachdem im Prozess um ein Terrorvideo eine 21-Jährige ausgeschlossen wurde.
Wenn die Angeklagte die Burka abnimmt, kann sie am Prozess teilnehmen.
Angeklagte wegen Burka ausgeschlossen
Weniger der Hauptangeklagte und seine Aussagen als vielmehr seine mitangeklagte Ehefrau und deren Beharren auf dem Tragen eines Gesichtsschleiers vor Gericht haben den ersten Tag des Prozesses um ein Terrorvideo am Wiener Landesgericht am Montag dominiert.

Richter Norbert Gerstberger schloss die Frau unter Berufung auf Paragraf 234 StPO vom Verfahren aus – zumindest solange sie sich weigert, den Schleier im Gerichtssaal abzulegen.
Angeklagte in Burka im Gerichtssaal (Bild: ORF)
Juristen nicht einig
Ob das Tragen eines Schleiers vor Gericht zulässig ist oder nicht, darüber sind sich selbst Juristen nicht einig. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in Österreich und den meisten europäischen Staaten nicht. Walter Berka, Professor für öffentliches Recht und Grundrechtsexperte an der Universität Salzburg, sagte laut Ö1, es gebe gute Argumente für beide Seiten.

Bei Zeugen sei die Sache demnach klar. Sie müssten ihr Gesicht zeigen. Nicht so bei Angeklagten. Berka: "Wenn man berücksichtigt, dass ein Angeklagter eisern schweigen darf, nicht verpflichtet ist, Fragen des Gerichts zu beantworten, so sehe ich nicht, wieso durch eine Gesichtsverhüllung wesentlich mehr Schaden angerichtet würde, wenn es um die Wahrheitsfindung geht."
Das ursprünglich für Donnerstag geplante Urteil könnte länger auf sich warten lassen.
Prozess dauert vielleicht länger
Der Prozess gegen das Pärchen wird am Mittwoch mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. Auch die Eltern des Paares werden einvernommen. Am Donnerstag will Richter Gerstberger sämtliche bisherigen Aussagen der mitangeklagten Ehefrau vor Polizei und U-Richter verlesen – außer die Frau legt den Schleier ab und kann somit an der Verhandlung teilnehmen.

Ein Urteil erwartet Gerstberger nicht mehr für Donnerstag. Die Verteidigung will zahlreiche weitere Beweisanträge stellen. Gerstberger kündigte am Montag die Möglichkeit an, dass der Prozess danach vertagt werden könnte.
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