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Terrorprozess |
05.03.2008 |
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Angeklagter beschimpft Zeugen
Turbulent ist am Mittwoch der Terrorprozess weitergegangen. Mitarbeiter des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) belasteten den Angeklagten, worauf er diese beschimpfte und als "Marionetten der Amerikaner" bezeichnete.
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Zeuge: Organisation wollte "Flamme des Dschihad" erhalten. |
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Propaganda betrieben
Als Zeuge sagte zum Auftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein leitender Beamter des Amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aus. Ziel der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF), in der sich Mohamed M. laut Anklage federführend betätigt haben soll, sei es gewesen, "die Flamme des Dschihad am Leben zu erhalten", so der Experte vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA).
Die GIMF habe seit 2003 Propaganda für islamistisches Gedankengut betrieben, so der Experte.
Konkreter wurde der Ermittler der Sondereinheit Observation, der angab, Mohamed M. habe in einem islamistischen Forum einen Text gepostet, der konkrete Anschlagspläne auf die Fußball-Euro zum Thema hatte. Das sei aus der Kombination von Screenshots und aufgezeichneten Tastaturanschlägen belegbar.
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"Wollen mich ins Gefängnis bringen"
Fazit der von der Polizei gesetzten Maßnahmen wie Online-Überwachung: Nach ihrem Dafürhalten steht anhand der gesammelten Beweise fest, dass Mohamed M. Bezug zu terroristischen Aktivitäten hatte.
Der Angeklagte beschuldigte daraufhin das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), man wolle ihm "etwas unterschieben". Er habe die gegenständlichen Passagen nicht verfasst bzw. nicht öffentlich gemacht. In einem Fall habe es sich um eine "private Nachricht" gehandelt, die niemals publik geworden sei.
"Ich unterstelle dem BVT, dass sie Marionetten der Amerikaner sind, die mich ins Gefängnis bringen wollen", so der Angeklagte. Das BVT arbeite "auf Zuruf der CIA".
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Streit über Art der Überwachung
Streitthema war auch die Art und und Weise, wie die Internet-Aktivität des Angeklagten überwacht wurde und ob diese Beweise überhaupt zulässig seien. Laut Verteidiger Lennart Binder haben Polizisten illegalerweise den Rechner des 22-Jährigen mit einer Überwachungssoftware mehr oder weniger "infiziert". Dadurch konnten sie jeden Tastaturanschlag mitverfolgen.
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Um den Angeklagten zu überwachen, verwendeten Ermittler
Screenshots. |
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Bewachung und nicht Durchsuchung
Eine rechtliche bedenkliche Online-Durchsuchung habe es nicht gegebenen, so ein Beamter des BVT vor Gericht. Man habe keinen Trojaner installiert, wäre nicht heimlich in den Computer eingedrungen und hätte die Festplatte "ausspioniert", hieß es.
Man habe sich lediglich Screenshots besorgt, um feststellen zu können, wozu der Mann seinen PC allgemein nutzte. Dabei sei ein Software-Programm auf dem Computer installiert worden, "um den Bildschirminhalt und die Tastatur auswerten zu können".
Alle 60 Sekunden lieferte die Software einen Screenshot und lieferte der Polizei Hinweise auf das aktuelle Geschehen. Was dazwischen passierte, habe sich aus den Tastaturanschlägen ermitteln lassen, erklärte der Beamte.
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futurezone.ORF.at
Im Rahmen des Terrorprozesses sind auch die Methoden untersucht worden, mit denen der 22-jährige Mohamed M. und seine Frau überwacht wurden.
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Eltern sprachen von "Witz"
Mit den Einvernahmen der Eltern der beiden Angeklagten ist schließlich der zweite Verhandlungstag abgeschlossen worden. Der Vater des Mannes bezeichnete die Vorwürfe der Anklagebehörde als "Witz". Mohamed sei "friedliebend" und habe ganz sicher nichts mit beabsichtigten bzw. angedrohten Anschlägen zu tun, so der Vater.
Die Eltern der 21-Jährigen verteidigten vor allem das Festhalten ihrer Tochter an der Verschleierung, die sie seit drei Jahren trage. Sie sei strenggläubig und es gehe ihr es darum, "ihre Schönheit zu verbergen. Nur ihr Mann soll ihre Schönheit, ihre Körperfigur sehen".
Die Frau war am Montag von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil ihr Festhalten an der Verschleierung nach Ansicht des Gerichts nicht mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung in Einklang zu bringen ist. Auch am Mittwoch wollte sie die Verschleierung nicht ablegen.
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wien.ORF.at; 4.3.08
Darf eine Angeklagte in Österreich vor einem österreichischen Gericht einen Gesichtsschleier tragen? Diese Frage beschäftigt Juristen, nachdem im Prozess um ein Terrorvideo eine 21-Jährige ausgeschlossen wurde.
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wien.ORF.at; 3.3.08
"Nicht schuldig" hat sich zum Auftakt des Terrorprozesses am Wiener Landesgericht der Hauptangeklagte bekannt. Das Gericht schloss seine Frau vom Prozess aus. Der Verteidiger kritisierte die Ermittlungsmethoden der Polizei.
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