|
|
 |
 |
Kontrollamt |
07.03.2008 |
|
|
|
|
Kritik: Geländewagen als Dienstauto
Kritik an einem Audi Q7 als Dienstwagen für den Chef von Wiener Wohnen übt das Wiener Kontrollamt. Der Bruttokaufpreis des Gebrauchtwagens mit rund 9.000 Kilometer am Tacho: 68.544 Euro.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Geschäftsführer von Wiener Wohnen Audi Q7 als Dienstwagen. |
|
|
|
Auswahl und Zusatzkosten beanstandet
Seit 2006 fährt der Geschäftsführer des Tochterunternehmens der städtischen Gemeindebauverwaltung Wiener Wohnen laut Austria Presse Agentur einen Audi Q7 3,0 TDI V6.
"Bei der Anschaffung eines neuen Dienstwagens war vor allem die Auswahl der Fahrzeugtype zu beanstanden", so das Kontrollamt. Der Geländewagen der Luxusklasse weise zudem einen hohen Ankaufspreis, erhöhte Wartungskosten und einen sehr hohen Treibstoffverbrauch auf.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vertrag neu formulieren
Laut dem Vertrag des Geschäftsführers darf der Kaufpreis seines Dienstwagens maximal 45 Prozent des - zum Anschaffungszeitpunkt gültigen - Jahresbruttoentgelts betragen.
Für das Kontrollamt ist das zu schwammig formuliert: Es sei nicht klar, ob der Preis mit oder ohne Umsatzsteuer gemeint sei, ob zusätzliche Zahlungen beim Bruttogehalt eingerechnet würden oder ob die höheren tatsächlich anfallenden Kosten eines Leasingfahrzeugs berücksichtigt seien. Wiener Wohnen will dies nun im Dienstvertrag neu formulieren.
Die Hausbetreuungsgesellschaft verwies darauf, dass das Vorgängerauto, ein Peugeot 807, nach insgesamt 48 Werkstatt-Reparaturen ausgetauscht werden musste. Der Wechsel auf den Audi sei durch den Dienstvertrag und zusätzlich durch einen Gesellschafterbeschluss gedeckt gewesen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
FPÖ spricht von "Großmannssucht"
FPÖ-Gemeinderat Herbert Madejski, der die Kontrollamtsprüfung veranlasst hatte, ortete in einer Aussendung "vernichtende Kritik". In Sachen Dienstwagen sprach der FPÖ-Mandatar von einer "Luxuskarosse der Sonderklasse" und einem "allradgetriebenen Treibstoffvernichter für Fahrten in Wien".
Man lebe "in offensichtlicher Großmannssucht auf Kosten der Mieter in den Gemeindebauten auf großem Fuß".
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|