48 Euro Entfernungsgebühr wären zu bezahlen. |
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Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung
Laut "standard.at" wurde die zuständige Magistratsabteilung damit beauftragt, das Rad zu entfernen. Laut Straßenverkehrsordnung sei es untersagt, Fahrräder an Verkehrszeichen oder Ampeln anzuketten.
Aufgestellt hatte das weiß gestrichene Fahrrad die IG-Fahrrad. Ihr drohen nun 48 Euro Entfernungsgebühr und zwei Euro Lagerungsgebühr pro Tag.
Übernommen wurde die Idee der "Ghost Bikes" aus den USA, wo 2003 zum ersten Mal ein derartiges Mahnmal aufgestellt wurde. Mittlerweile sind sie weltweit in mehr als 30 Städten präsent, so die IG-Fahrrad.
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