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Politik |
02.04.2008 |
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Holocaust-Leugner weiter im Web vertreten
Trotz Haft hat Holocaust-Leugner Gerd Honsik seit Dezember eine neue Homepage. Die Website läuft dabei über einen US-Server. Von Behördenseite wird betont, dass Honsik keine Möglichkeit habe, die Homepage selbst zu gestalten.
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Sieht sich als "politischer Gefangener"
Inhaltlich gibt es auch auf der neuen Homepage wenig Überraschendes: Honsik hat unter anderem seine "Balladen" auf die Homepage gestellt beziehungsweise stellen lassen.
Unter der Rubrik "Videoverweise" gibt es Links zur Internetplattform Youtube, auf der im November 2007 mehrere Videos platziert wurden, in denen Honsik, unterlegt von deutscher Marschmusik und offenkundigen NS-Propagandabildern, seine Werke vorträgt.
Weiters legt der verurteilte Holocaust-Leugner ausführlich seinen Fall dar. Er selbst sieht sich als politischer Gefangener.
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Justizbehörden: Keine Möglichkeit, Homepage selbst zu gestalten. |
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Besuche von Bekannten und Verteidiger
Im Wiener Landesgericht betonte man, Honsik selbst, der derzeit eine Haftstrafe verbüßt und dem eine weitere Anklage nach dem Verbotsgesetz bevorsteht, habe keine Möglichkeit, eine Homepage aufzubauen und zu betreuen. Er habe keinen Zugang zu entsprechenden technischen Mitteln.
Man könne allerdings nicht verhindern, dass er Besuch von Gesinnungsgenossen und seinem Verteidiger Herbert Schaller erhalte.
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wien.ORF.at; 23.1.08
Bereits im Jänner hatte es eine parlamentarische Anfrage gegeben, weil Honsik Mails an Abgeordnete verschicken hatte lassen.
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Sitzt derzeit Haftstrafe ab
Im Mai 1992 war Honsik wegen der Herausgabe des Druckwerkes "Freispruch für Hitler" von einem Geschworenengericht in Wien zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens setzte er sich nach Spanien ab.
Über den Vollzug eines europäischen Haftbefehls war Honsik, der jahrelang die heimische Justiz verhöhnt hatte, im August des Vorjahres verhaftet und an Österreich ausgeliefert worden.
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wien.ORF.at; 3.12.07
Das Oberlandesgericht (OLG) hat das Urteil betätigt, mit dem der Holocaust-Leugner Gerd Honsik vor 15 Jahren vom Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden war: eineinhalb Jahre Haft.
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