Wien ORF.at
wetter.ORF.at
MO | 13.02.2012
Straßenbahn (Bild: ORF.at/Carina Kainz)
Gericht
Kündigung von Homosexuellem aufgehoben
Die Wiener Linien haben einen Homosexuellen laut Arbeits- und Sozialgericht (ASG) zu Unrecht gekündigt. Sie seien mitschuldig an der Krankheit des jahrelang gemobbten Straßenbahnfahrers. Die Wiener Linien wiesen das im Prozess zurück.
Mann wurde jahrelang am Arbeitsplatz gemobbt.
Arbeitgeber verursachte Kündigungsgrund
Der Arbeitgeber habe "selbst die psychische Erkrankung des Klägers und somit die Dienstunfähigkeit schuldhaft und rechtswidrig verursacht", heißt es in dem nicht rechtskräftigen Urteil. Daher bestehe das Dienstverhältnis weiter fort. Zudem bekam der Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 17.242 Euro zugesprochen.

Der 37-Jährige war wegen seiner Homosexualität jahrelang am Arbeitsplatz gemobbt worden. Obwohl die Geschäftsführung und die Magistratsdirektion seit Mitte 2001 von den schwierigen Arbeitsbedingungen des Mannes gewusst hatten, hätten es die Wiener Linien unterlassen, gegen das Mobbing zeitgerecht Abhilfe zu schaffen.
"Schwuchteln werden nicht pragmatisiert"
Laut ASG war die Homosexualität des Mannes 1999 bekanntgeworden, als er für seinen Lebensgefährten eine Angehörigenkarte beantragte.

Von da an sei er laufend Beschimpfungen ausgesetzt gewesen. Das WC im Betriebsbahnhof sei mit homophoben Parolen beschmiert worden, aus den Reifen seines Autos immer wieder Luft ausgelassen worden, das Auto einmal mit Buttersäure übergossen worden.

Als sich der Mann pragmatisieren lassen wollte, soll ihn der Dienststellenobmann unter vier Augen wissen haben lassen: "Schwuchteln wie di tun ma net pragmatisieren."
Kündigung nach vom Arbeitgeber mitverschuldetem Krankenstand war "Rechtsmissbrauch".
Kündigung war "Rechtsmissbrauch"
Dass dem Mann nahegelegt worden war, sich versetzen zu lassen, sei laut ASG eine "untaugliche" und "krass verspätete" Maßnahme.

Die Wiener Linien hätten vielmehr ihren Mitarbeiter "in der demütigenden, seine Persönlichkeitsrechte und seine Menschenwürde verletzenden Weise und überdies gesundheitsschädlichen Arbeitssituation" belassen, heißt es in dem Urteil.

Schließlich hätten sie sich nach vielen Monaten der Untätigkeit darauf beschränkt, die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen dem Kläger selbst zuzuschieben. Ihn dann zu kündigen, nachdem er infolge seines psychischen Befindens Anfang 2004 drei Monate in den Krankenstand gegangen war, wird in dem 60 Seiten starken Urteil wörtlich als "Rechtsmissbrauch" bezeichnet.
"Fürsorgepflicht verletzt"
Der Straßenbahnfahrer war mit 31. August 2004 gekündigt worden, wobei auf ein direktionsärztliches Gutachten verwiesen wurde, dem zufolge der Mitarbeiter für die Erfüllung seiner Dienstpflichten "körperlich ungeeignet" sei.

Zu dem Zeitpunkt hatte der Mann an einem depressiven Belastungssyndrom gelitten, laut Gericht vor allem deswegen, weil die Wiener Linien ihre Fürsorgepflicht verletzt hatten.
Wiener Linien wollen Urteil bekämpfen.
Wiener Linien: "Konflikte selbst eingehandelt"
Die Wiener Linien wiesen die Beschuldigungen in dem Verfahren zurück. Es habe kein Mobbing gegeben. Vielmehr habe sich der Mann durch seine "egomanische Persönlichkeit" die Konflikte mit seinen Kollegen selbst eingehandelt.

Er habe Kollegen beschimpft und vermeintliche Mobbing-Aktivitäten dazu benützt, um höhere Dienste erlangen zu können, die ihm aufgrund seiner Ausbildung verwehrt waren, hieß es.

Die Wiener Linien bzw. die Gemeinde Wien werden das Urteil daher bekämpfen und in Berufung gehen.
Grüne fordern "Sensibilisierungsmaßnahmen"
Für die Grünen zeigt der Fall, dass "das Wiener Antidiskriminierungsgesetz noch keinesfalls gelebte Realität in den Unternehmungen der Stadt Wien ist", hieß es in einer Aussendung. Sie forderten Sensibilisierungsmaßnahmen, klare Antidiskriminierungsregelungen und Schulungen.
Ganz Österreich
Wien News

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News