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DI | 14.02.2012
Roland Horngacher (Bild: APA/Robert Newald)
Gericht
Schuldspruch für Horngacher rechtskräftig
Der Schuldspruch für den außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher ist rechtskräftig. Das hat jetzt der OGH bestätigt. Horngacher könnte sogar noch ein weiteres Gerichtsverfahren drohen.
"In sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt."
Nichtigkeitsbeschwerde unbegründet
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurück. "Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt", sagte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher.

Damit scheint der tiefe Fall des mittlerweile 48-jährigen Juristen in Rechtskraft besiegelt.
15 Monate bedingte Haft für Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Zwei Anklagepunkte
Horngacher war im Oktober des Vorjahres am Straflandesgericht Wien wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Sein Verteidiger Richard Soyer hatte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Für das Gericht stand fest, dass Horngacher seine Amtsstellung missbrauchte, als er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ. Im Gegenzug ließ dieser ihn wiederholt Autos aus seinem Fuhrpark benutzen.

Als Amtsmissbrauch wurde auch gewertet, dass Horngacher einem Journalisten 2006 sieben Audiodateien vorspielte, die im Rahmen einer richterlich genehmigten Überwachung aufgezeichnet worden waren. Horngacher dürfte davon eine mediale Desavouierung seines "Intimfeinds" Ernst Geiger erwartet haben.

Der Verrat von Amtsgeheimnissen bezog sich auf zwei Auskünfte, die Horngacher 2001 und 2005 verbotenerweise der BAWAG erteilt hatte.
Das OLG entscheidet über die Strafhöhe im Herbst.
Staatsanwalt will höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft hatte beim Prozess im Vorjahr hingegen aus generalpräventiven Gründen eine höhere Strafe für Horngacher gefordert. Die Entscheidung darüber hat der OGH dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen. Es wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen.

Sollte dabei die Strafe von 15 Monaten bestätigt oder nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, würde Horngacher automatisch sein Amt verlieren. Damit verbunden wäre auch der Verlust des Anspruchs auf Beamtenpension, Horngacher müsste sich nach einem neuen Job umsehen.
Weitere Ermittlungen anhängig
Dem noch nicht genug könnte Horngacher bald wieder vor Gericht stehen. Bei der Staatsanwaltschaft Krems sind Ermittlungen wegen weiterer amtsmissbräuchlicher Vorgänge anhängig, bestätigte die Behörde.
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