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Justiz |
08.09.2008 |
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Horngachers letzte Chance bei Strafberufung
Am 6. Oktober wird das Oberlandesgericht (OLG) über die Strafberufung von Ex-Landespolizeichef Roland Horngacher entscheiden. Von dieser Entscheidung hängt Horngachers berufliche Zukunft ab.
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Wenn Strafausmaß bestätigt wird, verliert Horngacher Amt und Pensionsansprüche. |
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Amtsverlust droht
Die strafrechtliche Schuld des ehemaligen Spitzenpolizisten wurde bereits festgestellt. Bei einer nichtöffentlichen Sitzung wurde die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen und der Schuldspruch des Erstgerichts vollinhaltlich bestätigt. Dieser ist somit rechtskräftig.
Offen ist noch die Straffrage, über die nun ein Drei-Richter-Senat des OLG absprechen muss. Falls das Strafausmaß bestätigt oder nicht unter zwölf Monate gesenkt wird, hätte das für Horngacher drastische berufliche Konsequenzen.
Damit wäre für den 48-Jährigen unweigerlich der Amtsverlust verbunden. Er müsste sich nach einem neuen Job umsehen und würde auch seine Pensionsansprüche verlieren.
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Für Staatsanwaltschaft zu "milde"
Für Horngacher könnte die Strafberufung aber auch eine Erhöhung der Strafe bedeuten. Denn auch die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an, da sie die verhängte Strafe aus generalpräventiven Gründen für zu milde hält.
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wien.ORF.at; 12.8.08
Horngacher erhob zuletzt in einem Interview Vorwürfe über die Weitergabe von Amtsinterna. Den Casinos Austria sollen Infos weitergegeben worden sein, diese bestreiten die Vorwürfe.
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