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Chronik |
17.12.2008 |
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Viele offene Fragen nach Schießerei
Weiter unklar ist das Motiv jenes von der Polizei angeschossenen Mannes, der Mittwochfrüh Beamte attackiert hat. Die Polizei verteidigte unterdessen den Schusswaffengebrauch und sprach von einer "Extremsituation".
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Polizei wegen Problemen bei Wohnkontrolle gerufen. |
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Ursprünglich "harmloser" Einsatz
Warum der 48-Jährige bei dem eigentlich "harmlosen" Einsatz so ausgerastet ist, wusste vorerst laut Gerhard Haimeder vom Landeskriminalamt niemand. Ursprünglich hatte der bloße Verdacht auf "sanitäre Übelstände" in der Wohnung des Wieners in der Van-der-Nüll-Gasse dazu geführt, dass die Polizei gerufen wurde.
Der Mann habe Mitarbeitern bei der Überprüfung der Wohnung Schwierigkeiten bereitet, daraufhin wurde die Polizei verständigt, hieß es.
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Polizei spricht von Alptraumsituation
Die Ermittler verteidigten die Abgabe von zwölf Schüssen, die unter anderem auch in Fahrzeugscheinwerfern und einer Hausmauer stecken blieben. "Das ist der Alptraum jedes Beamten", so Haimeder zur Verfolgungsjagd in dem dicht verbauten Gebiet mit vielen Passanten und nach der Verletzung eines Kollegen.
"Der Polizeibeamte musste reagieren", betonte Haimeder: "Wenn der Angreifer einen Beamten wegen einer harmlosen Amtshandlung niederschlägt, was macht er da bei einem Passanten?" Entscheiden werde über die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs allerdings die Staatsanwaltschaft.
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Rechtlich klar, in Praxis nicht so leicht
Der Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist im Waffengebrauchsgesetz aus dem Jahr 1969 geregelt. Demnach ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden
Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der zu erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen. Trotz genauer rechtlicher Regelung gibt es in der Praxis dennoch immer wieder Probleme.
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Pfefferspray ging in die falsche Richtung
Der zuerst gegen den 48-Jährigen eingesetzte Pfefferspray habe wegen des Windes seine Wirkung verfehlt, sagte Haimeder. Zunächst hätte der Beamte daher "als psychisches Mittel" Schreckschüsse abgegeben. "Als das alles nicht geholfen hat, hat er gezielt", so Haimeder.
Vier Kugeln habe der Mann nur deshalb abbekommen, weil die ersten Treffer keinerlei Reaktion hervorriefen.
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"Wien heute"-Video
Wien heute war mit einem Kamerateam kurz nach der Schießerei am Tatort.
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wien.ORF.at
Zwölfmal haben Polizeibeamte auf den Flüchtigen geschossen. Der Mann wurde viermal getroffen. Auch ein vorbeifahrendes Auto und mehrere abgestellte Pkws bekamen eine Kugel ab.
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