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Datenschutz |
17.12.2008 |
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Strenge Regeln für Datensammler gefordert
Unbemerkt von den Kunden sammeln Unternehmen Daten, um auf deren Basis die Bonität jedes einzelnen prüfen zu können. Die Datenschutzkommission fordert dafür nun eine klare gesetzliche Regelung.
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Harmlose Daten mit Auswirkungen
Der Blick in die Datei eines Anbieters zeigt, dass bei den persönlichen Daten Adressen, Telefonnummern, Verwandte und sogar Mitbewohner im gleichen Haus angeführt werden.
Hans Zeger von der Arge Daten: "Es wird aus völlig harmlosen und verschiedensten Informationen wie dem Alter, der Anstelklungsdauer, dem Familienstand, ob man in einer Mietwohnung wohnt und ähnlichem, ein Wert über die Bonität der Menschen berechnet."
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Klare Vorschriften
Die Datenschutzkommission verlangt jetzt dafür eine klare gesetzliche Regelung, die vorschreibt, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen und woher sie kommen sollen.
Waltraud Kotschy von der Datenschutzkommission: "Denn die können ja, wenn sie falsch oder unaktuell sind, erheblichen Schaden stiften."
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Löschung auch für Schuldner
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs kann nun jeder, der sich bei einer der Daten sammelnden Organisationen beschwert, die Löschung seiner Daten beantragen.
Die Kreditschutzverbände haben damit allerdings keine Freude. Denn so können auch notorische Schuldenmacher die Löschung beantragen und wieder leichter zu einem neuen Handyvertrag oder einer erneuten Versandhauslieferung kommen.
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