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Gericht |
12.02.2009 |
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Wieder zwei Schuldsprüche im Terrorprozess
Nach stundenlangen Beratungen sind am Donnerstagabend erneut zwei Schuldsprüche gegen das mutmaßliche Wiener Terrorpaar ergangen. Die Geschworenen bestätigten die Urteile vom ersten Rechtsgang.
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Urteile nicht rechtskräftig
Ein neuer Prozess mit altem Ausgang: Mohamed M. und Mona S. wurden im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Die beiden Angeklagten sollen sich laut Staatsanwalt in einer terroristischen Vereinigung - nämlich El Kaida - betätigt haben, wobei dem 23-Jährigen vor allem die Verbreitung eines "Drohvideos" im Internet und das Aufrufen zu Anschlägen während der Fußball-EM zum Vorwurf gemacht wurden. Seine Frau soll Übersetzerdienste geleistet haben.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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Unbescholtenheit als Milderungsgrund. |
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Mona S. wird nicht mehr in Haft müssen
Bei der Strafbemessung wirkte sich bei beiden Angeklagten ihre bisherige Unbescholtenheit mildernd aus. Bei Mona S. berücksichtigten die Richter auch, dass sie im Tatzeitraum noch keine 21 war. Beiden wurde die U-Haft auf die verhängten Strafen angerechnet.
Mona S., die vom 12. September 2007 bis zum 8. Oktober 2008 in U-Haft war, dürfte damit auf freiem Fuß bleiben: Als bisher nicht Vorbestrafte ist es unwahrscheinlich, dass sie mehr als die Strafhälfte tatsächlich in Haft bleiben muss.
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Erstes Urteil aufgehoben
Im ersten Rechtsgang waren die beiden im vergangenen März ebenfalls im Sinn der Anklage schuldig erkannt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile Ende August aus formalen Gründen auf, seit 12. November wurde im Grauen Haus die Neuauflage verhandelt.
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 Mona S. lehnte Rechtsbelehrung ab. |
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Urteil als "Frechheit" bezeichnet
Mona S. durfte aufgrund ihrer Verschleierung die Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal mitverfolgen. Das Angebot der Richterin, die der 22-Jährigen Freitagfrüh eine ausführliche Rechtsbelehrung erteilen wollte, schlug Mona S. aus: "Ich habe morgen keine Zeit."
Die Frau bezeichnete die neuerliche Verurteilung unmittelbar nach der Verhandlung als "Frechheit". "Man hat sich Sündenböcke gesucht, die Terroristen sein sollen", meinte sie.
Mohamed M. blieb während der Urteilsverkündung völlig ruhig. Er schüttelte lediglich den Kopf und lächelte, als er gefragt wurde, ob er das Urteil verstanden habe. Danach bemerkte er zu den Geschworenen: "Warum haben Sie mir nicht gleich zehn Jahre gegeben?"
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Bei Verurteilung "Leben vorbei"
Am letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte die Geschworenen noch eindringlich um die Chance ersucht "zu beweisen, dass ich und meine Frau keine Terroristen sind". Sollte es zu einer Verurteilung kommen, "ist unser Leben vorbei".
"Ein Schuldspruch ist unumgänglich", stellte hingegen der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag fest. Für ihn sei die Schuld des Angeklagten bewiesen. Auf Mona S. war der Ankläger in seinem Plädoyer nicht näher eingegangen.
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wien.ORF.at
Seit Monaten ist die Causa des mutmaßlichen Terrorpaars in den Schlagzeilen. Zuletzt trat der Angeklagte in einen Hungerstreik, wurde aber dennoch von einem Gutachter als prozesstauglich eingestuft.
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