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DI | 14.02.2012
Lehrer schreibt an die Tafel (Bild: Fotolia/Andres Rodriguez)
POLITIK
Streit über Schülerbetreuung bei Protesttag
Einmal mehr sorgt der geplante Protesttag der Lehrer für Unmut. Die Lehrer wollen die Schulen gar nicht erst aufsperren, viele Eltern haben damit ein Betreuungsproblem. Rechtlich könnte die Vorgangsweise problematisch sein.
Dürfen Lehrer an einem "normalen" Schultag streiken?
Gewerkschaft gegen Ministerium
Eigentlich ist die Schulaufsicht im Gesetz klar geregelt. Auch wenn am kommenden Donnerstag gestreikt wird, müsse in den Schulen die Betreuung der Kinder gewährleistet sein, hieß es aus dem Bildungsministerium. Denn nur die Schulbehörde, also in Wien der Stadtschulrat, dürfe einzelne Tage zu schulfreien Tagen erklären.

Eine Mitteilung der Schule an die Eltern, dass kein Unterricht stattfinde, ist laut Bildungsministerium "rechtswidrig". Laut Ministerium muss an einer bestreikten Schule auf jeden Fall eine Betreuung angeboten werden, nötigenfalls auch durch schulfremde Aufsichtspersonen.

Bei der Lehrergewerkschaft sieht man das anders, das Streikrecht müsse gelten. Der Streik sei vom ÖGB genehmigt, "damit ist es quasi eine Streikmaßnahme und damit fällt das Weisungsrecht des Dienstgebers weg", erklärte die Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Eva Scholik. Der Streik sei ein "Menschenrecht" und damit könne man Lehrern dienstrechtlich auch nichts anhaben.
23. April kein "dienstfreier Tag"
Gleichzeitig betonte Gewerkschafterin Scholik, dass der 23. April kein dienstfreier Tag sei. Lehrer, die nicht an der Protestveranstaltung teilnehmen, müssten an die Schule kommen. Dort würden sie auch Schüler beaufsichtigen.
Elternverbände haben kein Verständnis
Scharfe Kritik kam aber bereits auch vonseiten der Elternverbände: Der Bundesvorsitzende der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen, Ulf Scheriau, bezeichnete die Aufsicht der Kinder als gesetzliche Pflicht. Andernfalls gebe es für die Eltern massive Betreuungsprobleme, sie müssten sich dann kurzfristig einen Urlaubstag nehmen.

Der Protest sei zudem "Aktionismus" und daher abzulehnen, so Scheriau. Die Veranstaltung habe die "falsche Außenwirkung, weil sie voll zulasten der Schüler und Eltern geht".

Ähnlich der Vorsitzende der Wiener Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen, Andreas Ehlers: Für ihn stellt der Protesttag viele Eltern, darunter vor allem Alleinerziehende, vor große Probleme. Viele Eltern müssten sich "zwischen Kind und Arbeitsplatz entscheiden".
Experte spricht von "umstrittenem Problem".
Drohen rechtliche Konsequenzen?
Deutliche Worte fand Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk gegenüber der Austria Presse Agentur: Sollte einem Schüler in der Schule während des Protests etwas zustoßen, seien neben disziplinarrechtlichen auch schadenersatzrechtliche und strafrechtliche Sanktionen möglich.

"Grundsätzlich ist Streik im öffentlichen Dienst ein umstrittenes Problem", so Funk: "Man kann aber davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht der Lehrer bei einem Streik nicht aufgehoben wird." Wenn Schüler im Fall eines Streiks trotzdem in die Schule kommen, seien die Lehrer auch für diese verantwortlich, in erster Linie disziplinarrechtlich.

Eine Verletzung der Dienstpflichten kann laut Funk bei Lehrern auch ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Die Konsequenzen könnten von einer Verwarnung bis zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst reichen. Bei Vertragslehrern könnte eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.
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