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JUSTIZ |
26.06.2009 |
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Freispruch für Aktivisten gegen Chatami-Rede
Mit neun Freisprüchen hat der Prozess gegen Aktivisten der Initiative "Stop the Bomb" geendet. Laut Staatsanwalt sollen sie versucht haben, im Oktober 2008 einen Vortrag des iranischen Ex-Präsidenten Mohammed Chatami in Wien zu stürmen.
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Der Protest richtete sich gegen den ehemaligen Präsidenten des Iran, Chatami. |
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Eine außergerichtliche Einigung
Im Verfahren gegen die Sprecherin der Gruppe gab es eine außergerichtliche Einigung. Gegen Bezahlung einer Buße von 350 Euro wurde die Anzeige gegen die 34-Jährige zurückgelegt. Damit gilt auch sie weiter nicht als vorbestraft.
Das Verfahren gegen eine Studentin, die einen einschreitenden Polizisten an der Hand verletzt haben soll, wurde auf Ende Juli vertagt, da der betroffene Beamte seiner Zeugenladung nicht nachgekommen war.
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Freispruch ist nicht rechtskräftig. |
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Richter sieht kein vorsätzliches Handeln
Den Angeklagten waren versuchter Hausfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt und die versuchte Sprengung einer Versammlung vorgeworfen worden. Richter Norbert Gerstberger begründete seine Freisprüche damit, dass in sämtlichen Anklagepunkten kein vorsätzliches Handeln nachweisbar sei.
Sie hätten die Chatami-Rede nicht verhindern, "sondern eher teilnehmen und dabei ihren Unmut kundtun wollen", sagte der Richter. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig.
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Seit 2007 gegen iranisches Regime aktiv
Die Gruppe "Stop the Bomb" tritt seit 2007 öffentlich gegen das iranische Regime und Atomwaffenprogramm in Erscheinung. Auch auf Menschenrechtsverletzungen machen die Aktivisten aufmerksam. Obwohl Chatami als gemäßigt gilt, wollten sie dagegen protestieren, als dieser auf der Universität eine Rede halten sollte: Für sie ist symbolisiert der Amtsvorgänger von Mahmud Ahmadinedschad eindeutig das iranische System.
Wie der Verteidiger betonte, hätte Bundespräsident Heinz Fischer Chatami vor dessen Auftritt an der Uni begrüßt. Anliegen seiner Mandanten wäre es daher gewesen, "der Öffentlichkeit ein anderes Bild zu zeigen und zu sagen, dass es in Österreich auch eine Gegenöffentlichkeit gibt".
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Mit Trillerpfeifen in den Saal
Laut Anklage sollen die Aktivisten den Versuch unternommen haben, die von Polizei und dem Sicherheitsdienst der Universität gesicherte Flügeltür zu überwinden, um im Festsaal mit mitgebrachten Trillerpfeifen Chatamis Rede zu stören.
Sie sollen sich den Anweisungen der Beamten widersetzt haben, sich zu entfernen, da die an sich angemeldete Kundgebung nur auf den Außenbereich der Uni zugelassen war.
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Sprecherin: Nur Protest kundtun
"Wenn Chatami an der Uni eine Rede hält, müssen Gegenäußerungen möglich sein", gab die Sprecherin der Gruppierung zu Protokoll. Sie räumte ein, sie habe "so nahe wie möglich an den Ort des Geschehens" gelangen wollen. Ihre Absicht sei es jedoch nicht gewesen, die Veranstaltung platzen zu lassen, sondern ihren Protest kundzutun.
"Ist geschrien, ist gepfiffen worden?", wollte der Richter wissen. Die 34-Jährige bejahte: "Aber ich gehe auch in Clubs. Da ist es deutlich lauter."
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