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DI | 14.02.2012
Prozess (Bild: ORF)
GERICHT
Frau verhungert: 74-Jähriger vor Gericht
Weil er seine Frau verhungern lassen haben soll, ist am Montag ein 74-Jähriger vor einem Schöffensenat gestanden. Dieser erklärte sich für unzuständig. Der Mann muss nun wegen Mordes vor ein Geschworenengericht.
Mann fuhr weg und ließ kranke Frau allein zuhause.
Prozess geht vor Geschworenengericht weiter
Am Ende des Beweisverfahrens erklärte sich der Schöffensenat für nicht zuständig. Der 74-Jährige soll nun im kommenden Jahr wegen Mordes durch Unterlassung vor Geschworenen zur Verantwortung gezogen werden.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte mit bedingtem Vorsatz den Tod der 69-Jährigen in Kauf nahm. Der Angeklagte hatte seine Frau für längere Zeit alleine in der Wohnung zurückgelassen, um im März auf Geschäftsreise in die Schweiz und zum Schifahren nach Tirol zu fahren. Als er zurückkam, lag seine Frau tot in der Küche.
Frau hätte laut Gutachten im Krankenhaus gerettet werden können.
Frau wog nur noch 35 Kilogramm
Die Frau hatte bei einer Körpergröße von 1,55 Meter zuletzt 35 Kilogramm auf die Waage gebracht. An einem Bein hatte sie ein großflächiges Ekzem, das Haus hatte sie zuletzt im November 2008 verlassen.

Todesursache war laut Gerichtsmediziner Johann Missliwetz ein akutes Kreislaufversagen, "das selbst für einen medizinischen Laien nicht unvorhergesehen gewesen sein kann". Fazit des Gutachtens ist, dass der Tod der Frau abwendbar gewesen wäre, wenn die Frau Tage oder Wochen vorher in ein Krankenhaus gebracht worden wäre.
Mann fühlt sich "moralisch verantwortlich".
"Alles war so wie immer"
"Ich habe über das lange nachgedacht. Ob ich im Sinne des Gesetzes schuldig bin, weiß ich nicht", sagte der 74-Jährige vor Gericht. Er fühle sich moralisch verantwortlich, "dass ich nicht intensiver versucht habe, meine Frau zu einem Arzt bringen". Er hätte das gegen ihren Widerstand machen müssen, verantwortete sich der Angeklagte.

Seine Frau habe nie mehr als 50 Kilogramm haben wollen. Sie habe ihm versichert, sich nicht krank zu fühlen. Dass ihr "der Fuß regelrecht abgefault ist", wie die Richterin es formulierte, habe er "nicht bemerkt".

Bevor er abgereist sei, habe er seiner Frau Fleisch, Gemüse und einen Gugelhupf gekauft. Alles sei so wie immer gewesen: "Wir haben uns ganz normal verabschiedet. Sie hat ganz normal und vernünftig mit mir gesprochen."
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