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JUSTIZ |
04.02.2010 |
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Religiöse Gewalt: Änderung "unnötig"
Auf Ablehnung bei Rechtsexperten und Kirche stößt der Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, "religiöse Gewalt" als Erschwernisgrund im Strafrecht festzuschreiben. Das sei "unnötig" und "voreilig".
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Experte sieht keinen Anlass dafür, das Strafrecht zu ergänzen. |
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"Genügend Möglichkeiten vorhanden"
"Eine neue Gesetzesklausel ist absolut unnötig", sagte Helmut Fuchs, Vorstands des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien. Richter hätten genügend Möglichkeiten, religiöse Motive bei der Strafbemessung je nach Gegebenheit mildernd oder erschwerend zu beurteilen.
Das religiöse Motiv zu einem objektiven Gesichtspunkt zu machen, ohne dabei die individuelle Schuld zu berücksichtigen, wäre "sachwidrig", so Fuchs weiter. Die Einbringung der Religion in das Strafrecht sei generell "mit Vorsicht zu genießen".
Bei der Strafbemessung käme es auf die individuelle Schuld des Täters an. Außerdem könne das religiöse Motiv in zwei Richtungen gehen. Besondere Grausamkeit etwa könnte zu einer höheren Strafe führen, religiöser Wahn könnte etwa als herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit gewertet werden.
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Diskussion aus anderen Ländern "importiert". |
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Für Kirche "voreilig"
Auch die katholische Kirche hält vom Vorstoß Bandion-Ortners wenig. "Ich glaube, das ist der Import einer Diskussion aus anderen Ländern", so Erich Leitenberger, Sprecher der Erzdiözese Wien.
Wenn es um Ehrenmorde oder "dubiose Volksbräuche" geht, habe das nichts mit Religion zu tun. "Einfach 'Religion' zu sagen, scheint mir voreilig zu sein", sagte Leitenberger.
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Umstrittenes Urteil als Hintergrund
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte am Mittwoch vorgeschlagen, einen religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als Erschwernisgrund im Strafrecht festzuschreiben. Gerichte würden so angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen.
Hintergrund der Debatte ist ein umstrittenes Urteil des Wiener Straflandesgerichts, mit dem einem gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen hatte, eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zugestanden wurde.
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wien.ORF.at; 3.2.10
Auch wenn ein direkter Zusammenhang zu dem umstrittenen Totschlagurteil verneint wird: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will Änderungen im Strafrecht.
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