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MO | 13.02.2012
Chirurg
MEDIZIN
Leitlinien für Schönheits-OPs im Intimbereich
Die Stadt Wien hat mit der Ärztekammer Leitlinien für Schamlippenverkleinerungen und ähnliche Operationen erarbeitet. Denn der bedenkliche Trend zu Schönheitsoperationen im Intimbereich nimmt auch hierzulande zu.
Das Konsenspapier der Stadt Wien soll zur Regulierung von ästhetisch motivierten Eingriffen dienen.
Seelische und körperliche Folgen möglich
Was viele Patientinnen nicht bedenken: Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Das Konsenspapier soll nun dafür sorgen, dass Operationen im Genitalbereich nicht "leichtfertig passieren", betonte Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ).

Aktuelle Zahlen, wie oft in Wien ästhetische Eingriffe im Intimbereich erfolgen, gibt es noch nicht. "Die Operationen werden in Ordinationen und Privatspitälern durchgeführt", berichtete Maria Deutinger, Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für plastische Chirurgie. Die steigende Nachfrage verdeutlichte sie anhand von Daten aus den USA: "Von 2005 bis 2006 nahm die Zahl der Schönheits-Operationen im Genitalbereich um 30 Prozent zu."
Es kann zum Verlust des sexuellen Empfindens oder zu Problemen beim Urinieren kommen.
Trend: Verjüngung der Genitalien
Besonders oft werde von den Patientinnen ein "Verjüngerungseingriff" gefordert. "Die Genitalien müssen aussehen wie bei einer Zwölfjährigen", erklärte Deutinger.

Sie steht solchen Operationen kritisch gegenüber, da die Nachteile die Vorteile überwiegen. So könne es zum Beispiel zum Verlust des sexuellen Empfindens oder zu Problemen beim Urinieren aufgrund von Narbenbildung kommen.
Leitfaden ist nicht rechtlich bindend.
Kein Eingriff aus ästhetischen Gründen
"Wir wollen einen qualitätssichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen", betonte die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger.

In den Leitlinien werde unter anderem empfohlen, vor der Operation rechtliche und medizinische Fragen ebenso abzuklären wie psychologische Motivationen der Patientinnen. Wünschen die Frauen einen Eingriff aus ästhetischen Gründen, sei davon abzusehen.

Das Papier sei rechtlich nicht bindend, könne aber in Konfliktfällen als Orientierungshilfe herangezogen werden.
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