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KOMMUNALES |
09.03.2010 |
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Verbot für Schutzhunde-Ausbildung
Für Diskussionen sorgt das von Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) geplante Verbot von Schutzhundeausbildungen für Private. Gerade diese Hundebesitzer hätten ihre Tiere unter Kontrolle, so die Kritik.
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Hund und Halter werden für Schutzarbeit besonders geprüft. |
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Schutzarbeit nur nach diversen Prüfungen
Die so genannte Schutz- oder Wachhundeausbildung steht am Ende einer Reihe von Prüfungen, die zuvor positiv absolviert werden müssen. Bei der Ausbildung werde besonders darauf geachtet, dass der Hundehalter den natürlichen Trieb des Hundes kontrollieren kann. Er muss das Tier im Fall des Falles stoppen können.
Katja Wolf vom Österreichischen Kynologenverband: "Ich kann diese so genannte Schutzarbeit, die sportliche Schutzarbeit, nur dann im Rahmen eines Ausbildungstrainings auf einem Hundeabrichteplatz absolvieren, wenn ich zuerst eine Wesensüberprüfung des Hundes, eine Fachkundeüberprüfung des Halters und eine Unterordnungsüberprüfung habe."
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Ombudsstelle: Technik statt Wachhunde
Keine Kritik kommt von der Wiener Tierschutzombudsstelle. Sie begrüßt das geplante Verbot: Hunde sollten nicht für Wachzwecke missbraucht werden. Dafür gebe es bessere technische Einrichtungen.
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Angreifen und Beißen soll künftig nicht mehr antrainiert werden dürfen. |
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Keine scharf gemachten Hunde für Private
Unter der Schutzhundeausbildung ist de facto nichts anderes zu verstehen als das Scharfmachen eines Hundes. Dabei wird der natürliche Verteidigungsinstinkt so ausgebaut, dass ein möglicher Angreifer auch gebissen und attackiert wird.
Genau das will Umweltstadträtin Uli Sima (SPÖ) für Privatpersonen künftig verbieten: "Das ist eine Ausbildung, wie sie auch Polizeihunde bekommen. Nur können Polizisten mit solchen Hunden gut umgehen."
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Hundeführschein im Umweltausschuss, Beschluss am 26. März. |
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Sima will Verbot noch vor dem Sommer
In den Händen privater Personen sei ein derart ausgebildeter Hund fast eine Waffe, die zu gefährlichen Situationen führen könne. Das wolle sie in Wien nicht haben, so Sima.
Sie will daher nun gemeinsam mit dem verpflichtenden Hundeführschein für einige besondere Rassen die Schutzhundeausbildung noch vor dem Sommer verbieten.
Mit 1. Juli tritt übrigens der verpflichtende Hundeführschein für derzeit zwölf so genannte Kampfhunde-Rassen und deren Mischlinge in Wien in Kraft. Das entsprechende Gesetz stand am Dienstag auf der Tagesordnung im Umweltausschuss. Nun muss es am 26. März noch im Landtag beschlossen werden.
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wien.ORF.at; 19.2.10
Schon in wenigen Monaten wird in Wien der Hundeführschein für Besitzer bestimmter Hunderassen Pflicht sein. Das Gesetz soll mit 1. Juli in Kraft treten.
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