Weg zu Höchstgerichten noch möglich. |
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"Benachteiligte" Fraktion gegen Wiederholung
Das Ministerium ist der Argumentation der drei Fraktionen gefolgt und begründet die Nicht-Aufhebung unter anderem damit, dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papier-Wahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe.
Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
Den beschwerdeführenden Fraktionen stünde nun noch der Weg zu den Höchstgerichten offen.
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