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Wague |
19.07.2005 |
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Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig
Zehn Mal "Nicht schuldig" hat es zum Auftakt des Prozesses um den Tod von Cheibani Wague am Dienstag im Wiener Straflandesgericht geheißen. Der Prozess begann mit der Einvernahme der Polizisten.
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"Nicht viel getan"
In ihren Aussagen wurde Kritik am Notarzt laut. Ein Beamter bezeichnete Wague wiederholt als "Patienten". Seiner Einschätzung nach habe deswegen "die Amtshandlung nur bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes uns gehört".
Doch als Sanitäter und Arzt eintrafen, habe sich nicht viel getan. Er sei es gewohnt, dass sich die Rettung um einen "Patienten" kümmere, "vor allem, wenn ein Notarzt dabei ist", so der Polizist. "Ich persönlich konnte nicht feststellen, dass der Notarzt eine Tätigkeit setzt."
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"Bin in meiner Funktion behindert worden"
Der Arzt selbst sagte aus, er habe Wague "in einem akuten Erregungszustand" angetroffen. Er habe das auf eine Psychose zurückgeführt und ihm Beruhigungstropfen verabreichen wollen. Das habe eine Polizistin aber nicht zugelassen. "Ich bin in meiner Funktion behindert worden", so der Arzt. Dem widersprach die Polizistin. "Ich habe mit Sicherheit kein Verbot ausgesprochen."
"Sie hat mir nicht erlaubt, ihn in eine psychiatrische Anstalt zu bringen", sagte der Arzt. Im konkreten Fall habe er auf Grund seiner 20-jährigen Berufserfahrung beschlossen, so der Arzt weiter, sich dem Tobenden erst dann zu nähern, "wenn er gefesselt ist, im Rettungsfahrzeug ist und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht".
"Ich habe abgewartet, bis der Patient im Fahrzeug ist. Dann hätte ich ihn untersucht", so der Arzt.
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"Arzt muss sich nicht in Gefahr bringen"
Dazu kam es allerdings nicht, weil Wague von der Trage sprang, von den Polizisten zu Boden gedrückt und mit Hilfe der Sanitäter in Bauchlage fixiert wurde.
Laut Strafantrag sei der Arzt tatenlos daneben gestanden und habe es unterlassen, auf die Gefahr durch die Fixierung in Bauchlage hinzuweisen.
Die Anwältin des Arztes wies dies zurück: "Es ist nicht die Dienstpflicht eines Arztes, sich selbst in Gefahr zu bringen. Es kann nicht von einem Arzt verlangt werden, sich gegen die Staatsgewalt aufzulehnen. Ihrem Mandanten sei die Sicht verstellt gewesen, er habe die Fixierung nicht gesehen. Eine lebensbedrohliche Situation sei für ihn nicht gegeben gewesen.
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Prozess geht am Mittwoch weiter
Weshalb Wague minutenlang in Bauchlage fixiert war, wodurch er laut Strafantrag einen Herz-Kreislauf-Stillstand infolge akuten Sauerstoffmangels erlitt, wird am Mittwoch Thema im Prozess sein.
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wien.ORF.at
Nach zwei Jahren hat in Wien der Prozess um den Tod von Cheibani Wague begonnen.
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