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MO | 13.02.2012
Gerd Honsik vor Prozess im Landesgericht Wien (Bild: APA/Georg Hochmuth)
JUSTIZ
Holocaust-Leugner Honsik erneut verurteilt
Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik ist am Donnerstag erneut wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Er wurde zu weiteren zwei Jahren unbedingter Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt.
Wiesenthal "massiv verunglimpft"
Gegenstand der Verhandlung am Wiener Straflandesgericht waren zwei Bücher des 68-Jährigen. Die Geschworenen erkannten ihn einstimmig schuldig. Als erschwerend wurde Honsik angerechnet, dass er Nazi-Jäger Simon Wiesenthal "massiv verunglimpft" habe, wie Richter Andreas Böhm sagte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte Berufung an.
Bereits im April 2009 verurteilt
Honsik war schon im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) reduzierte allerdings die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Die Anklagebehörde machte daraufhin in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand.

Die inkriminierten Werke "Schelm und Scheusal" und "Der Juden Drittes Reich" waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Nun wurde Honsik dafür separat verurteilt.
Bereits mehrfach vorbestraft.
Honsik: "Irrtümer" in der Anklageschrift
Die Staatsanwaltschaft warf Honsik vor, in diesen Büchern den NS-Massenmord zu bestreiten, indem er etwa von einem "Gasbetrug" spricht. Der Angeklagte habe zwar im Prozess bestritten, was er geschrieben habe, er zweifle aber noch immer die NS-Verbrechen an, im Konkreten die Existenz von Gaskammern auf "großdeutschem Boden", und verlange eine "forensische Untersuchung" des Holocaust.

Darüber hinaus sei er bereits mehrfach vorbestraft. Das alles führte die Anklägerin als erschwerende Umstände an, Milderungsgründe konnte sie dagegen keine finden.
Es ging um zwei Bücher Honsiks
Die heutige Verhandlung verlief nicht so stürmisch wie die erste im Juli. Die Verteidigungslinie des Angeklagten war aber ähnlich. In seinen Büchern sei es nicht um das Leugnen von NS-Verbrechen gegangen, sondern um Kritik an Wiesenthal. Die Kritik richte sich dabei aber "nicht gegen den Juden Wiesenthal, sondern gegen den Lügner Wiesenthal".

Er, Honsik, sei auch kein Antisemit, sondern treten genau dagegen auf und bedaure die Juden-Verfolgung. "So einen Nazi werden Sie nie wieder finden", führte Honsik "Milderungsgründe" an.

Er sprach weiters von einem "Schauprozess" und bezichtigte die "US-geführten Alliierten" des "Völkermordes", der in eine "Befreiung umgedichtet" werde. Der Staatsanwaltschaft sei es egal, dass die "Alliierten 13,5 Millionen Deutsche am Gewissen haben", so Honsik, der sein Schlussplädoyer mit einem Vers schloss.
Unzählige Anträge des Verteidigers.
"Herr Doktor, was suchen Sie?
Lange Zeit drehte sich der Prozess um unzählige Anträge des Verteidigers Herbert Schaller, die allesamt abgelehnt wurden. Der Anwalt beantragte u.a. die Einvernahme von Bundespräsident Heinz Fischer zu Wiesenthal. Unter den Beweisanträgen, für deren Beantragung der Verteidiger zwei Stunden brauchte, fand sich auch die Verlesung des Stichwortes "Lüge" aus dem "Brockhaus"-Lexikon.

Honsik musste zwischendurch seinen Verteidiger zu Recht weisen, dass er nie für den Anschluss eingetreten sei und keine diesbezüglichen Anträge nötig seinen. Für Belustigung sorgte auch ein weiterer Dialog zwischen den beiden: Während der Anwalt nach Unterlagen für weitere Anträge suchte, fragte Honsik: "Herr Doktor, was suchen Sie?" Schaller hielt ein Papier hoch und antwortete: "Das hier. Haben Sie was besseres?"
Erstes Urteil 1992
Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab.

Dort blieb er 15 Jahre und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift "Halt!" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete, die Existenz von Gaskammern infrage stellte und den Holocaust bezweifelte.

Im August 2007 wurde er mit europäischem Haftbefehl bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt.
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