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GERICHT |
09.09.2010 |
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Grünes Licht für Fußfessel für Elsner?
Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwände gegen die Fußfessel für Ex-BAWAG-Direktor Helmut Elsner. Eine endgültige Entscheidung, ob Elsner aus der U-Haft in den Hausarrest entlassen wird, sollte es nächste Woche geben.
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Fluchtgefahr ist laut Staatsanwaltschaft kein Argument gegen Fußfessel. |
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Haftrichter muss entscheiden
Dem Wiener Straflandesgericht liegt momentan ein Antrag von Elsners Anwälten vor, in dem diese eine elektronische Fußfessel für den mittlerweile 75-Jährigen verlangen. Die Staatsanwaltschaft Wien habe jedenfalls gegen den Wechsel von der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest keine Einwände, so Behördenleiterin Maria-Luise Nittel.
Aus Sicht der Anklagebehörde steht die Fluchtgefahr, die zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) noch einmal schriftlich bestätigt hatte, einem Hausarrest nicht im Wege. "Die Entscheidung, ob Helmut Elsner eine Fußfessel bekommt, liegt somit beim zuständigen Haftrichter", sagte Nittel.
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Wohnung wird besichtigt
Ob Elsner eine Fußfessel erhält, wird formell vermutlich kommende Woche in einer Haftverhandlung geklärt. Diese kann erst anberaumt werden, wenn der Richter Bewährungshilfe angeordnet und die gesetzlich vorgesehenen Erhebungen veranlasst hat.
So muss die Wohnung, in der Elsner sich permanent aufzuhalten gedenkt, in Augenschein genommen werden. Auch die formelle Zustimmung seiner Ehefrau Ruth und allfälliger weiterer Mitbewohner zur Fußfessel ist einzuholen.
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Seit dreieinhalb Jahren in U-Haft
Der ehemalige BAWAG-Chef, der Anfang Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, befindet sich seit dreieinhalb Jahren in U-Haft. Elsner ist mittlerweile 75 Jahre alt.
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wien.ORF.at; 31.8.10
Zuletzt wurde im August ein Enthaftungsantrag vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen.
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Ansturm auf Fußfessel
In den heimischen Justizanstalten sind die elektronischen Fußfesseln sehr begehrt, die seit 1. September unter bestimmten Voraussetzungen die U-Haft bzw. bis zu einjährige Freiheitsstrafen ersetzen und damit die an ihren Kapazitäten angelangten Gefängnisse entlasten sollen.
Fußfesselkandidaten müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt eine eigene Wohnmöglichkeit und ein Arbeitsnachweis, wobei Pensionsbezieher keinen Job annehmen müssen, laut Gesetz aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen sollten, falls dem gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
Diese Einschränkung könnte beim 75-jährigen Elsner zum Tragen kommen.
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wien.ORF.at; 2.9.10
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