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MO | 13.02.2012
Wolfgang Schwarz bei seinem zweiten Prozess. (Bild: APA)
Gericht
Zweiter Prozess gegen Wolfgang Schwarz
Auf 15. Dezember vertagt hat das Gericht den zweiten Prozess wegen Menschenhandels und Zuhälterei gegen den ehemaligen Eiskunstlauf-Olympiasieger Wolfgang Schwarz.
Der Angeklagte bestritt, die Fahrt der Frauen nach Wien organisiert und bezahlt zu haben.
Schwarz bekannte sich nicht schuldig
Laut Anklage soll der 58-Jährige zwei Litauerinnen zur Prostitution nach Österreich gebracht und eine Beteiligung an ihren Einkünften angestrebt haben. Zudem soll er eine weitere junge Frau als Prostituierte in einem einschlägigen Etablissement in Niederösterreich untergebracht haben.

Schwarz bekannte sich nicht schuldig. In seiner Vernehmung sagte er, er habe der jungen Frau lediglich einen Job in dem Etablissement verschafft. Kassiert habe er nichts. Er habe sie jedoch öfters zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin und her geführt und dafür rund 200 Euro Benzingeld verlangt.
Verhältnis mit einem der beiden Mädchen
Schwarz sagte, im März 2004 sei ein Litauer in seinem Lokal aufgetaucht, habe ihm 1.000 Euro gegeben und ihm gesagt, er solle sich um die junge Frau kümmern. Rasa habe ihm gefallen, er begann ein Verhältnis mit ihr. Weil sie einsam war, sei ihre Freundin Loreta nach Wien nachgekommen.

Zur Prostitution will er die beiden Mädchen nicht gebracht haben. "Die beiden kamen jungfräulich nach Wien und sind jungfräulich von mir weggegangen", so Schwarz. Laut Richterin hätten die beiden kurze Zeit später Kontrollkarten für Prostituierte beantragt.
Im ersten Prozess wurde Schwarz zu eineinhalb Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt.
Auf 15. Dezember vertagt
Die Verhandlung wird am 15. Dezember fortgesetzt. Eine der Frauen war als Zeugin geladen, jedocn nicht erschienen.

Schwarz muss sich bereits zum zweiten Mal einem solchen Verfahren stellen. Der erste Prozess vor drei Jahren hatte mit einem Schuldspruch geendet.
Strafaufschub wegen Krebserkrankung
Wegen seiner schweren Krebserkrankung musste der heute 56-Jährige aber nur sechs Wochen absitzen. Seine Therapie hat derart starke Nebenwirkungen, dass ihn die Justiz als vollzugsuntauglich einstufte. Später wurde ihm Strafaufschub gewährt.

Diese Zeit soll Schwarz aber dazu genutzt haben, seine Tätigkeiten im Rotlicht-Milieu wieder aufzunehmen.
Restaurant und Holzhandel
Vor dem jetzigen Prozess sagte der Anwalt von Schwarz, sein Mandant habe die Zeit genutzt, um ein Restaurant zu eröffnen und Geschäfte mit Rumänien zu machen - mit Holz, nicht mit Mädchen, und ganz legal, betonte der Anwalt.
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