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Vogelgrippe |
21.10.2005 |
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Meldepflicht für Wiener Geflügelhalter
Große Geflügelfarmen gibt es in der Stadt zwar nicht, doch trifft das bundesweite Verbot der Freilandhaltung auch Wien. Vogelschauen sind seit Samstag verboten, für Hobbyhalter besteht Meldepflicht.
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Die verschärfte Geflügelpestverordnung tritt mit 22. Oktober in Kraft. |
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Bisher 30 Halter bekannt
Auch wer nur drei Hühner hält, muss sich ab Samstag bei seiner Bezirksvertretung melden. Bis jetzt waren nur gewerbliche Geflügelhalter meldepflichtig. So große Betriebe gibt es in Wien aber nicht.
Die verschärfte "Geflügelpestverordnung" des Gesundheitsministeriums betrifft jeden Hobbyhalter. Derzeit sind dem Veterinäramt 30 Personen bekannt. Keiner hat aber mehr als 50 Tiere.
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Meldung bis 11. November
Wer Hühner oder andere Geflügelarten - wie etwa Puten - hält, muss diese einsperren und sich bis spätestens 11. November beim zuständigen Bezirksamt melden.
Dies gilt auch für Entenhalter und Taubenzüchter, sowie für die Besitzer von anderen Laufvögeln.
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Betroffen sind Halter von Hühnern, Rebhühnern, Wachteln, Perlhühnern, Puten, Enten, Gänsen, Enten, Fasanen, Tauben und Laufvögeln. |
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Wellensittiche sind ausgenommen
Auch Zoos und Tierheime müssen ihre Geflügelbestände bekannt geben. Ziervögel, wie beispielsweise Wellensittiche, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Weiters sind ab Samstag Vogelschauen generell verboten.
Diese Maßnahmen gelten vorläufig bis 15. Dezember. Kontrolliert werden sie vom Veterinäramt. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, muss mit Geldstrafen bis zu 4.000 Euro rechnen.
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wien.ORF.at; 20.10.05
Auch im Tierpark Schönbrunn werden Hühner, Enten und Gänse nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums weggesperrt.
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wien.ORF.at; 19.10.05
Auch wenn es auf den ersten Blick fast unmöglich scheint, die Massen an Zugvögeln kontrollieren zu können, hat die Vogelgrippe in Österreich kaum eine Chance, unentdeckt zu bleiben.
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