Wien ORF.at
MI | 11.04.2012
Bild: APA
Landesgericht
Cheibani-Wague-Prozess fortgesetzt
Der Cheibani-Wague-Prozess ist am Freitag im Landesgericht fortgesetzt worden. Wague war gestorben, nachdem ihn Polizisten am Boden fixiert hatten. Zentrale Frage war, ob die Beamten über die Erstickungsgefahr informiert waren.
Fixierung ist Thema in der Grundausbildung.
"Seit den 90er Jahren selbstverständlich"
Die entscheidende Frage: Waren die Polizeibeamten aufgrund ihrer Ausbildung darüber informiert, dass die Fixierung in Bauchlage zu einem "lagebedingten Erstickungstod" führen kann? Einige Polizisten hatten dies bei ihren Einvernahmen bestritten.

Der stellvertretende Wiener Landespolizeikommandant, Karl Mahrer, erklärte, die Gefahren seien schon in der Grundausbildung bekannt gewesen: "Es ist eine Selbstverständlichkeit seit den 90er Jahren", betonte er. Seit 1998 habe es sogar einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums gegeben. Die Zeugen, darunter Ausbildner und Wachzimmerkommandanten, zeigten sich allerdings unterschiedlich informiert.
Tödliche Fixierung
Der 33-jährige Mauretanier Cheibani Wague war am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen. Sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworen. Ihnen wird vorgeworfen, den gefesselten Wague teilweise unter Einsatz ihres Körpergewichtes fixiert zu haben.
28 Zeugen waren an diesem vierten Prozesstag geladen.
Ausbildner: Bericht traf erst heuer ein
Ein Aubildner sprach im Zeugenstand von einer "Kommunikationsspanne": In einem Erlass des Ministeriums aus dem Jahr 2000 sei zwar darauf hingewiesen worden, dass die Fixierung in Bauchlage nicht länger als vier Minuten dauern sollte. Dieser Bericht habe ihn allerdings erst dieses Jahr erreicht -  nachdem der Prozess um Wague bereits eröffnet war.

Allgemein werde in der Ausbildung darauf hingewiesen, dass Fixierte in eine sitzende Position zu bringen seien. Wie mehrere Personen gleichzeitig eine Person zu fixieren haben - darüber werde nichts unterrichtet.
Zur Bewältigung des "Mammutprozesses", zu dem Richter Gerhard Pohnert weitere Zeugen und vier neue Gutachter geladen hat, sind im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts fünf zusätzliche Verhandlungstage anberaumt worden. Pohnert ist zuversichtlich, am 4. November die Urteile verkünden zu können.
Wague soll nicht an Herzversagen gestorben sein.
Gutachter wesentlich
Mit Spannung werden vor allem die Ausführungen des Sachverständigen für Intensivmedizin erwartet. Dieser hält in seinem Gutachten fest, Wague sei nicht an Herzversagen, sondern an einer "fixationsbedingten Asphyxie" gestorben.

Noch ein weiterer Sachverständiger könnte von entscheidender Bedeutung sein: Rudolf Pföhs, Experte für Einsatztechnik bei der Polizei, bemängelt in seinem Gutachten eine "fehlende Koordination bei den Fixierungen jeweils im Kopf- und Brustbereich".
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