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Wague-Prozess |
02.11.2005 |
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Erstickungstod bisher kein Thema
Im Prozess um den Tod von Cheibani Wague ging es am Mittwoch um die Ausbildung und den Wissensstand der Sanitäter und des Notarztes. Der "lagebedingte Erstickungstod" dürfte bisher kein Thema gewesen sein.
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Wer oder was ist für den Tod von Cheibani Wague verantwortlich - das soll der Prozess klären. |
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"Phänomen" wird nun angesprochen
Der lagebedingte Erstickungstod sei bis zum Fall Cheibani Wague bei der Wiener Rettung kein Thema gewesen, sagten am Mittwoch der Ausbildungsleiter der Wiener Rettung, Reinhard Malzer, und zwei Lehrbeauftragte aus.
Seither werde "dieses Phänomen" im Unterricht zwar angesprochen. Der Umgang mit gefesselten, tobenden Patienten "kommt im Unterricht spezifisch aber nicht vor", so Malzer.
Malzer weiter: "Der Tobende als solcher wird nicht gelehrt. Wenn jemand tobt, behandeln wir diesen Patienten nicht."
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Wague soll laut dem Gutachten eines Intensivmediziners am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark an der sogenannte fixationsbedingte Asphyxie - so der Fachausdruck - gestorben sein.
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Sanitätern wird nicht beigebracht, an der Fixierung mitzuhelfen |
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Eigensicherung geht vor
Die angeklagten Sanitäter hatten allerdings angegeben, in ihrer Praxis immer wieder mit Tobenden, offenbar psychotischen Patienten konfrontiert gewesen zu sein. Auch Wague wurde zu Beginn der Amtshandlung als ein solcher angesehen. Wie hätten sie also mit dem Mann verfahren sollen, wollte die Staatsanwältin von Malzer wissen.
"Die Polizei stellt den Patienten ruhig, fesselt den Patienten, und wenn wir von der Polizei gesagt bekommen, er ist gesichert, übernehmen wir den Transport", erwiderte dieser. Den Sanitätern werde nicht beigebracht, an der Fixierung mitzuhelfen.
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Primär gehe die Eigensicherung der Sanitäter vor, betonte der Ausbildungsleiter: "Wenn jemand im kalten Wasser treibt, kann ich von einem Sanitäter nicht verlangen, dass er hinein springt."
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"Wir schreiten erst ein, wenn wir uns gefahrlos nähern können", so Kaff. |
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Notarzt in Schutz genommen
Ebenfalls am Mittwoch wurde die Frage erörtert, ob der angeklagte Notarzt seiner Ausbildung entsprechend gehandelt hatte. Der zu diesem Zweck geladene Chefarzt der MA 70, Alfred Kaff, verteidigte den Notarzt. Er habe nicht erkannt, dass es sich um einen Reanimationsfall handelte.
Fragen der Staatsanwältin, ob sich ein Notarzt oder ein Sanitäter nicht ganz besonders um einen offenbar in einer Notlage am Boden Fixierten zu kümmern hätten, lockten Kaff dann aus der Reserve.
"Wir werden in Zukunft mehr darauf schauen, dass wir uns gefahrlos einem Patienten nähern können", versprach er. Doch bei einer Gefahrenzulage von 350 Schilling im Monat stünden "zwei gebrochene Arme, die wir heuer schon bei Sanitätern gehabt haben, und Infektionskrankheiten nicht dafür".
Kaff weiter: "Nothilfe und Zivilcourage ist natürlich zugelassen. Eine Verpflichtung habe ich daraus nie abgeleitet", bekräftigte der Chefarzt.
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Chefinspektor der Polizei im Zeugenstand
Am Ende der Verhandlung mussten noch ein Chefinspektor der Wiener Polizei und einer seiner Untergebenen in den Zeugenstand: Sie sollen vergangenen Freitag all jene Ausbildner und Instruktoren zu einer "Besprechung" gebeten haben, die für den Wague-Prozess eine Zeugenladung erhalten hatten.
Er habe "alle involvierten Kollegen angerufen" und mit ihnen "Verhaltensmaßnahmen vor Gericht" erörtert, verteidigte sich der Chefinspektor. Dass es dabei Absprachen über die zu tätigenden Zeugenaussagen gegeben habe, wies der ranghohe Beamte zurück.
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Urteil am Freitag
Mit Spannung werden in den folgenden Tagen vor allem die Gutachten erwartet, schließlich geht es um die Frage, ob Cheibani Wague an Herzversagen gestorben oder in Bauchlage erstickt ist. Das Urteil will Richter Gerhard Pohnert voraussichtlich am Freitag verkünden.
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Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. |
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Tödliche Fixierung
Der 33-jährige Mauretanier Cheibani Wague war am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen. Sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworen.
Ihnen wird vorgeworfen, den gefesselten Wague teilweise unter Einsatz ihres Körpergewichtes fixiert zu haben.
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wien.ORF.at; 31.10.05
"Er hat noch gesund ausg'schaut", hat eine Anrainerin des Stadtparks am vergangenen Montag im Fall Cheibani Wague ausgesagt. Weitere Zeugen wurden verhört.
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wien.ORF.at; 4.10.05
Cheibani Wague ist nicht an Herzversagen gestorben. Das besagt ein neues medizinisches Gutachten. Er sei erstickt, berichtet die Wiener Stadtzeitung "Falter".
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