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MO | 13.02.2012
Angeklagter im Gerichtssaal. (Bild: APA)
"Operation Spring"
Schuldspruch nach vier Jahren
Verteidigung und ai haben das Urteil von vier Jahren und neun Monaten Haft im letzten Prozess nach der umstrittenen "Operation Spring" kritisiert. Immerhin waren vier Jahre und drei Prozesse dafür notwendig.
"Gewisses rassistisches Argument"
Nach mehr als vier Jahren und drei Prozessen sah es das Gericht nun als erwiesen an, dass der Angeklagte "in nicht mehr feststellbarer Menge" Heroin und Kokain weitergegeben hat. Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt. Er habe sich in einer kriminellen Organisation als Verpacker betätigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Lennart Binder legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Er kritisierte die Anklageschrift, in der sein Mandant beschuldigt wurde, "nicht mehr feststellbare Mengen in einem nicht mehr feststellbaren Zeitraum an nicht mehr feststellbare Abnehmer" weitergegeben zu haben. Er ortete darin "ein gewisses rassistisches Argument".
Umstrittene "Operation Spring"
Die "Operation Spring" fand 1999 statt. Damals wurden im Zuge des ersten großen Lauschangriffs fast 100 Personen festgenommen.

Die Polizei will bei dieser Großaktion eine weit verzweigte Drogenbande zerschlagen haben. Vom ursprünglichen Vorwurf, Emanuel C. sei ein führendes Mitglied der Organisation gewesen, ging die Anklage letztlich ab.
Gericht und Verteidigung gerieten aneinander
Maßgeblich für die Erhebungen war auch der erste Einsatz des "Großen Lauschangriffs" - die Niederschriften der Telefongespräche sollen aber teilweise falsch übersetzt worden sein. Teilweise sind sie für den Prozess nicht mehr "erhältlich", wie der Richter im November feststellen musste.

Überdies hatten sich Gericht und Verteidigung gegenseitig beschuldigt: Der Anwalt hielt den Richter für befangen, dieser wiederum ließ den Verteidiger wegen "Verdachts auf Verleumdung" überprüfen.
ai kritisierte langwieriges Verfahren
Neben dem Verteidiger kritisierte auch amnesty international (ai) die Anklage. Die Anklage sei nichts, "was einem Rechtsstaat zu Gesicht steht". sagte ai-Generalsekretär Heinz Patzelt.

Er forderte eine "zweifelsfrei erwiesene Schuld in einem raschen und fairen Verfahren" zu ahnden und dieses nicht wie im gegenständlichen Fall über mehrere Jahre zu ziehen.

Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht antreten. Das Ausmaß entspricht der Vorhaft, die er im Zuge des Verfahrens abgesessen hat.
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