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DI | 14.02.2012
Gericht (Bild: vorarlberg.ORF.at)
Wiederbetätigung
Strafe für Ex-Bezirksrat deutlich gesenkt
Die Strafe eines Wiener Ex-Bezirksrats wegen Wiederbetätigung ist am Donnerstag vom Obersten Gerichtshof (OGH) auf 18 Monate unbedingt reduziert worden. Ursprünglich wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.
Überraschendes OGH-Urteil in der Causa eines Ex-Bezirksrats.
Nur Probezeit verlängert
Drei Tage, nachdem der britische Holocaust-Leugner David Irving in erster Instanz wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung drei Jahre unbedingte Haft ausgefasst hatte, ließ der OGH mit diesem Urteil aufhorchen.

Die Strafe für den Ex-Politikers wurde auf 18 Monate gesenkt, die Probezeit um fünf Jahre verlängert.
Vorgeschichte
Ein Schwurgericht hatte im Vorjahr über den ehemaligen Kommunalpolitiker zwei Jahre unbedingte Haft verhängt, nachdem er rund 300 selbst gebrannte CD's verschickt hatte. Darin wiederholte er seine Thesen, in denen er Gaskammern und weitere NS-Verbrechen leugnete und die Opferzahlen des Holocaust bezweifelte. Deswegen wurde er bereits 2003 zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Auf Grund des raschen Rückfalls widerrief ihm das Gericht auch den damals auf Bewährung ausgesprochenen Strafteil von zwei Jahren.
Ersturteil "zu hoch gegriffen".
Urteil ist rechtskräftig
Der Paragraf 3h Verbotsgesetz sei "ein abstraktes Gefährdungsdelikt", das Gefährdungspotenzial im gegenständlichen Fall "als eher gering anzusehen", hieß es als Begründung für die Strafreduzierung vom OGH.

Der Verurteilte habe die Datenträger ausschließlich offiziellen Stellen wie unter anderem dem Bundeskanzler oder dem Rechnungshof geschickt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände sei das Ersturteil "zu hoch gegriffen".

Gegen die OGH-Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig, das Urteil daher rechtskräftig.
Baldige Haft-Entlassung möglich
Ob der Ex-Bundesrat, der seit 27. April 2005 in U-Haft sitzt, weiter im Gefängnis bleibt, hängt davon ab, ob er jetzt um eine vorzeitige bedingte Entlassung ansucht. Das Recht dazu steht ihm ab sofort zu, da er unter Anrechnung der U-Haft bereits die Hälfte der Strafe abgesessen hat. Darüber entscheiden müsste das zuständige Vollzugsgericht.
Auch Irving könnte noch geringere Strafe bekommen.
"Erleichterung" für Irving und Gudenus?
David Irving und sein Anwalt dürften den OHG-Spruch mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen: Die beiden haben gegen die drei Jahre unbedingte Haft bereits Rechtsmittel angemeldet, mit denen sich der OGH in einigen Monaten auseinander setzen muss.

Eine Strafreduktion erscheint im Hinblick auf die heutige Entscheidung zumindest nicht unwahrscheinlich.

Auch der Ex-FPÖ-Bundesrat John Gudenus könnte das OGH-Urteil als Signal verstehen: Zwar gibt es noch keinen Verhandlungstermin, doch in wenigen Wochen hat Gudenus nach Paragraf 3h Verbotsgesetz vor einem Schwurgericht Rede und Antwort zu stehen.
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