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Natascha kampusch |
22.03.2007 |
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Vergleich nach Klage gegen Buch
Das Gerichtsverfahren gegen den Vorabdruck des britischen Buchs "Mädchen im Keller" hat mit einem Vergleich geendet. Darin wurde unautorisiert über Natascha Kampuschs Privatleben und ihre Entführung berichtet.
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Vorabdrucke eines unautorisierten Buches in Zeitung und online abgedruckt. |
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Klage nach Mediengesetz
Man habe sich mit der britischen Tageszeitung "Times" sowie deren Online-Ausgabe "Times Online" geeinigt, so Gerald Ganzger, Anwalt des Entführungsopfers. Die Medien hatten Vorabdrucke des Buches veröffentlicht. Das Verfahren sei in einer "amikalen Atmosphäre verglichen worden". Details dazu wurden keine genannt.
Mitte Jänner hatte Ganzger wegen Verletzung der Privatsphäre seiner 19-jährigen Mandantin beim Landesgericht für Strafsachen eine Klage nach dem österreichischen Mediengesetz eingebracht.
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Über Kindheit und Familie geschrieben
Thema der Buch-Auszüge waren unter anderem die Kindheit, das Familienleben und die Gesundheit von Natascha Kampusch, die 1998 im Alter von zehn Jahren auf dem Schulweg gekidnappt wurde.
Im August des vergangen Jahres konnte die junge Frau aus ihrer achteinhalbjähriger Gefangenschaft flüchten. Ihr Entführer Wolfgang Priklopil nahm sich Stunden später das Leben.
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wien.ORF.at; 2.3.07
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wien.ORF.at; 2.12.06
Der Autor des ersten Buches zum Fall der entführten Natascha Kampusch warf der Wiener Polizei schwere Ermittlungspannen vor.
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