Wien ORF.at
MI | 11.04.2012
Wussow (Bild: APA)
Notstandshilfe
Verfahren gegen Wussow-Fortell eingestellt
Aufatmen im Haus Wussow-Fortell: Die Staatsanwaltschaft wird in der so genannten Notstandshilfeaffäre keine Anklage wegen schweren Betrugs erheben.
Barbara Wussow und Ehemann Albert Fortell.
Immer wieder Notstandshilfe bezogen
Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen.

Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu.
Noble Villa in Döbling
Die Anklagebehörde ging jedoch davon aus, dass kurzfristige Beschäftigungspausen nicht notwendigerweise ausreichen, um einen Notstand glaubhaft machen zu können, zumal das Ehepaar nicht gerade unbescheiden in einer Villa im Wiener Nobelbezirk Döbling lebt.
Zu geringer Betrag
Der Betrugsverdacht - ursprünglich standen angeblich zu Unrecht bezogene 28.000 Euro im Raum - ließ sich allerdings nicht nachweisen, wie nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Otto Schneider, erklärte.

"Das Arbeitsmarktservice war nicht in der Lage, konkrete Zahlen zu nennen, was unberechtigt bezogen worden sein soll. Man hat uns jedes Mal einen anderen Schadensbetrag genannt. Letztlich ist ein so geringer Betrag als mögliche Schadenssumme übrig geblieben, dass sich das Ganze in Luft aufgelöst hat", erläuterte Schneider.
Paar soll im guten Glauben gehandelt haben.
Rechtslage undurchsichtig
Die Rechtslage sei, was den Anspruch oder Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider weiter.

Es sei nicht möglich gewesen, dem Ehepaar die subjektive Tatseite nachzuweisen. Zumindest im Zweifel war daher davon auszugehen, dass die beiden in gutem Glauben gehandelt hatten.
Anwalt: "Rechtlich einwandfrei"
"Aus rechtlicher Sicht könnte ich ihnen in drehfreien Zeiten guten Gewissens empfehlen, wieder um Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe anzusuchen, sofern im Zeitpunkt der Antragstellung kein Engagement ersichtlich und konkret zu erwarten ist", meinte der Rechtsanwalt des Ehepaars, Christoph Wolf.

Im Hinblick auf die jüngere Vergangenheit würden sich die beiden "das aber wohl drei Mal überlegen", vermutete er.

Der Anwalt meinte auch, die beiden seien nicht die Einzigen, die beschäftigungslose Zeiten vor allem aus versicherungsrechtlichen Gründen mit Leistungen aus dem Arbeitsmarktservice überbrückt hätten.
Ganz Österreich
Wien News

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News